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TÜV Rheinland: Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mindestens jährlich prüfen lassen Betreiber verantwortlich für sichere Elektrik und Handhabung Funktionstests und Messungen verlangen Fachwissen

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Die wachsende Zahl der Fahrerinnen und Fahrer von Elektroautos kann auf ein wachsendes Netz an Lademöglichkeiten zurückgreifen: Ende März 2021 zählte die Bundesnetzagentur in Deutschland fast 32.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte, Tendenz steigend. Der Umgang mit hohen Ladeleistungen bis zu 350 Kilowatt ist jedoch nicht ohne Risiko für Mensch und Technik. Damit der Ladevorgang sicher und störungsfrei abläuft, müssen die Stationen in einem einwandfreien Zustand sein. „Nur regelmäßige technische Prüfungen können die optimale Funktion von Ladepunkten sicherstellen. Ihr Nachweis ist für Betreiber zugleich eine juristische Absicherung im Schadensfall“, sagt Theodor Kusemann, TÜV Rheinland-Experte für Elektrotechnik.

Viele Regeln – eine Empfehlung

Welches Prüfintervall im Einzelfall gilt, muss mittels einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Neben etwa der Ladesäulenverordnung des Bundes und den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV V3) ist je nach Ort der Aufstellung zudem die Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. „Aus den Regeln ergeben sich jährliche bis vierjährige Prüfintervalle. Betreibern ist aber immer die jährliche Prüfung zu empfehlen“, so Kusemann.

Härtetest für Elektrik und Elektronik

Geprüft wird nach VDE-Vorgaben. Neben einer Sichtprüfung auf äußerliche Beschädigungen etwa am Ladekabel, Stecker und Display ist die regelmäßige Kontrolle der elektrischen Schutzeinrichtungen nötig. Messungen zeigen, ob alle Leitungen isoliert und intakt sind. „Die größten Risiken beim Laden sind Stromschläge und überhitzende Akkus in Elektroautos. Beides soll die Steuerung der Ladestation verhindern“, erklärt der Experte. Sachkundige Prüfer von TÜV Rheinland testen daher durch Fehlersimulation, ob der Schutzschalter auslöst und ob die Software der Station zur Wahl des passenden Ladeszenarios korrekt mit den Fahrzeugen kommuniziert. Ein Prüfprotokoll dokumentiert die Ergebnisse und dient als Nachweis der Normkonformität, sollten Behörden diese anfragen.

Weiter Informationen unter www.tuv.com/pruefservice

Pressekontakt:

Ihre Ansprechpartnerin für redaktionelle Fragen:
Nicole Krzemien, Presse, Tel.: 0221/806-4099
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im Internet: presse.tuv.com und www.twitter.com/tuvcom_presse

Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell

 

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Die BMW Group wird Global Partner der Bayerischen Staatsoper Ausbau der Partnerschaft als Beitrag zu sozialer Verantwortung mit neuen Impulsen für das prestigeträchtige Münchner Opernhaus

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Im Jubiläumsjahr des 50-jährigen Kulturengagements der BMW Group verstärkt das Unternehmen die Kooperation mit der Bayerischen Staatsoper und wird Global Partner.

Seit 1997 verbinden den Automobilhersteller und das Opernhaus eine erfolgreiche Partnerschaft. Zum 25-jährigen Jubiläum und mit Serge Dorny als designiertem Intendanten sowie Vladimir Jurowski als designiertem Generalmusikdirektor wird man neben bewährten gemeinsamen Formaten wie Oper für alle vor allem im Digitalbereich miteinander ein breiteres Publikum für das international renommierte Opernhaus erschließen. Die BMW Group setzt damit gerade in den herausfordernden Zeiten der Pandemie ein wichtiges Zeichen als Corporate Citizen und leistet einen Beitrag zu sozialer Verantwortung.

Die Bayerische Staatsoper gehört weltweit zu den führenden Opernhäusern und blickt stolz auf eine über 350 Jahre währende Geschichte von Oper und Ballett zurück. Mit rund 600.000 Gästen, die jährlich über 400 Veranstaltungen besuchen, trägt die Bayerische Staatsoper maßgeblich zur Reputation Münchens als einer der großen internationalen Kulturstädte bei.

Im Rahmen von Oper für alle ermöglicht BMW seit 1997 die jährliche Live-Übertragung einer Oper sowie das Open-Air-Konzert mit dem Bayerischen Staatsorchester. Durch die Verlagerung der Veranstaltungen ins Freie wird die Hemmschwelle vor der Hochkultur genommen und Oper sowie klassische Musik einem neuen Publikum eröffnet. Dank BMW ist der Eintritt dabei immer kostenfrei.

Als Global Partner wird BMW zum größten und bedeutendsten Partner der Bayerischen Staatsoper. Gemeinsam mit Serge Dorny und Vladimir Jurowski wird das Opernhaus ab der Spielzeit 2021/2022 neue Impulse erleben und dem Münchner sowie internationalen Publikum offene Türen und moderne Perspektivwechsel präsentieren.

Unter dem Hashtag #BMWOPERANEXT initiiert die BMW Group mit ihren Partnern aus der Welt der klassischen Musik Projekte, die die Digitalisierung als Kernkompetenz der BMW Group sowie ihr globales Netzwerk aus Experten nutzen, um so neue Blickwinkel zu eröffnen.

Weitere Presseinformationen und Bildmaterial unter: www.press.bmwgroup.com

Pressekontakt:

Nicole Stempinsky
BMW Group Konzernkommunikation und Politik
+49 170 476 27 33
Nicole.Stempinsky@bmw.de

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TÜV Rheinland: Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mindestens jährlich prüfen lassen Betreiber verantwortlich für sichere Elektrik und Handhabung Funktionstests und Messungen verlangen Fachwissen

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Die wachsende Zahl der Fahrerinnen und Fahrer von Elektroautos kann auf ein wachsendes Netz an Lademöglichkeiten zurückgreifen: Ende März 2021 zählte die Bundesnetzagentur in Deutschland fast 32.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte, Tendenz steigend. Der Umgang mit hohen Ladeleistungen bis zu 350 Kilowatt ist jedoch nicht ohne Risiko für Mensch und Technik. Damit der Ladevorgang sicher und störungsfrei abläuft, müssen die Stationen in einem einwandfreien Zustand sein. „Nur regelmäßige technische Prüfungen können die optimale Funktion von Ladepunkten sicherstellen. Ihr Nachweis ist für Betreiber zugleich eine juristische Absicherung im Schadensfall“, sagt Theodor Kusemann, TÜV Rheinland-Experte für Elektrotechnik.

Viele Regeln – eine Empfehlung

Welches Prüfintervall im Einzelfall gilt, muss mittels einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Neben etwa der Ladesäulenverordnung des Bundes und den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV V3) ist je nach Ort der Aufstellung zudem die Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. „Aus den Regeln ergeben sich jährliche bis vierjährige Prüfintervalle. Betreibern ist aber immer die jährliche Prüfung zu empfehlen“, so Kusemann.

Härtetest für Elektrik und Elektronik

Geprüft wird nach VDE-Vorgaben. Neben einer Sichtprüfung auf äußerliche Beschädigungen etwa am Ladekabel, Stecker und Display ist die regelmäßige Kontrolle der elektrischen Schutzeinrichtungen nötig. Messungen zeigen, ob alle Leitungen isoliert und intakt sind. „Die größten Risiken beim Laden sind Stromschläge und überhitzende Akkus in Elektroautos. Beides soll die Steuerung der Ladestation verhindern“, erklärt der Experte. Sachkundige Prüfer von TÜV Rheinland testen daher durch Fehlersimulation, ob der Schutzschalter auslöst und ob die Software der Station zur Wahl des passenden Ladeszenarios korrekt mit den Fahrzeugen kommuniziert. Ein Prüfprotokoll dokumentiert die Ergebnisse und dient als Nachweis der Normkonformität, sollten Behörden diese anfragen.

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Neues Ford-Sicherheitssystem SecuriAltert informiert Pkw-Fahrzeughalter im Falle eines Einbruchs per Smartphone

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– Mit SecuriAlert stellt Ford ein neues, kostenloses Sicherheitssystem für Pkw-Baureihen zur Verfügung, das bereits seit Anfang des Jahres für Ford-Nutzfahrzeuge angeboten wird
– SecuriAlert informiert Fahrzeughalter über Diebstahlversuche oder sonstige ungewöhnliche Vorgänge bei ihrem Auto, etwa dem Öffnen der Tür mit einem geklonten Schlüssel
– Über die FordPass-App werden die Uhrzeit und der Grund für den ausgelösten Alarm angezeigt, zudem auch der letzte bekannte Standort des Fahrzeugs

Fahrzeugkriminalität ist auch in Zeiten der Pandemie ein Problem und nimmt in einigen Ländern sogar zu. Autoalarme können helfen, Diebe abzuschrecken. In Städten, in denen Fahrzeuge über Nacht auf der Straße geparkt werden, verschlafen oder ignorieren viele Menschen jedoch die Alarmgeräusche, die möglicherweise sogar von ihrem eigenen Auto stammen. Abhilfe schafft SecuriAlert – es handelt sich dabei um ein mit dem Smartphone des Fahrzeughalters verbundenes Sicherheitssystem, das nun erstmals für Ford-Pkw erhältlich ist, nachdem es bereits seit Jahresbeginn für Ford-Nutzfahrzeuge verfügbar ist. Nach der Aktivierung sendet SecuriAlert eine Benachrichtigung an das Smartphone des Fahrzeughalters, sobald das System einen ungewöhnlichen Vorgang identifiziert, etwa versuchtes Öffnen der Fahrzeugtüren. Dies bietet Kunden auch dann ein gutes Gefühl von Sicherheit, wenn das Auto außer Sicht- oder Hörweite geparkt wurde.

„Ob über Nacht auf der Straße oder auf einem Parkplatz bei der Einkaufstour – wir wissen, dass sich unsere Kunden um die Sicherheit ihres Fahrzeugs und dessen Inhalt mitunter Sorgen machen“, sagte Richard Bunn, Director of Retail Connectivity Solutions, Ford Mobility, Ford of Europe. „SecuriAlert nutzt die vernetzte Konnektivität von Ford, damit Fahrzeugbesitzer sofort informiert werden, sobald in ihrer Abwesenheit etwas Ungewöhnliches mit ihrem Auto passiert“.

Zur Funktionsweise von SecuriAlert

Anwender aktivieren SecuriAlert ganz nach Bedarf – hierzu wird diese Funktion mit der FordPass-App* auf dem Smartphone schnell und einfach ein- oder ausgeschaltet. Sobald das Sicherheitssystem aktiv ist, nutzt es die vorhandenen Sensoren des Fahrzeugs, um zu ermitteln, ob beispielsweise versucht wird, in das Fahrzeug einzudringen. Über das FordPass Connect-Modem, das in das Fahrzeug integriert ist, sendet das Auto sofort eine Push-Benachrichtigung an das Smartphone des Besitzers, wenn ungewöhnliche Vorgänge im Zusammenhang mit seinem Fahrzeug erkannt werden. Über das Smartphone zeigt die FordPass-App die genaue Uhrzeit und den Grund für den ausgelösten Alarm an, außerdem den letzten bekannten Standort des Fahrzeugs. Wenn versucht wird, eine Fahrzeugtür mit einem Schlüssel zu öffnen – eine Aktion, die keinen herkömmlichen Fahrzeugalarm auslösen würde – sendet SecuriAlert ebenfalls eine Warnung. Dies kann nützlich sein, wenn geklonte oder gestohlene Schlüssel von Kriminellen verwendet werden. Wenn Besitzer zum Fahrzeug zurückkehren, zum Beispiel um morgens zur Arbeit zu fahren, können sie SecuriAlert einfach über die FordPass-App deaktivieren.

Vernetzte Funktionen

SecuriAlert wurde Anfang des Jahres erstmals bei Ford-Nutzfahrzeugen ins Programm genommen und zählt damit zu einer Reihe von vernetzten Funktionen, die Ford-Kunden zur Verfügung stehen. Im Jahr 2020 stellte Ford seine vernetzten Fahrzeugdienste für Kunden in ganz Europa kostenlos zur Verfügung und kündigte kürzlich eine herstellerübergreifende Partnerschaft für vernetzte Fahrzeuge an, um noch genauer vor unterschiedlichsten Gefahren auf der Straße warnen zu können.

Dies der Link auf ein Video zur SecuriAlert-Technologie: https://youtu.be/oc4XV5P5SZ8

* Die FordPass-App, die mit ausgewählten Smartphone-Plattformen kompatibel ist, steht per Download zur Verfügung. Es gelten Nachrichten- und Datentarife. FordPass Connect, die FordPass App und der kostenlose Connected Service sind für Fernbedienungsfunktionen erforderlich (siehe FordPass-Bedingungen für weitere Informationen). Connected Service und Funktionen sind abhängig von der Verfügbarkeit des Mobilfunknetzes von Vodafone oder Vodafone-Partnern. Sich weiterentwickelnde Technologien/Mobilfunknetze/Fahrzeugfähigkeiten können die Funktionalität einschränken und den Betrieb von Connected Features verhindern. Der Connected Service schließt den Wi-Fi-Hotspot aus.

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Ford-Werke GmbH

Die Ford-Werke GmbH ist ein deutscher Automobilhersteller und Mobilitätsanbieter mit Sitz in Köln. Das Unternehmen beschäftigt an den Standorten Köln, Saarlouis und Aachen mehr als 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seit der Gründung im Jahr 1925 haben die Ford-Werke mehr als 47 Millionen Fahrzeuge produziert. Weitere Presse-Informationen finden Sie unter http://www.media.ford.com.

Pressekontakt:

Isfried Hennen
Ford-Werke GmbH
0221/90-17518
ihennen1@ford.com

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Urbane Mobilität: Eine Chance für Energieversorgungsunternehmen?

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Mit 750 Milliarden Euro will die EU Europa wettbewerbsfähiger und resilienter machen. Der Europäische ‚Green Deal‘ sieht unter anderem vor, eine Million neue Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu errichten, den Schienenverkehr zu stärken und saubere Mobilität in den Städten zu fördern. Investitionen, die neue Geschäftsfelder auch für Energieversorgungsunternehmen eröffnen könnten.

Heutige urbane Räume haben in den letzten Jahren stadtspezifische Mobilitätscharaktere entwickelt und werden diesen Weg weiter fortsetzen. Ausgehend von differenziert genutzten Stadtstrukturen werden sich zukünftig „individualmobilisierte Mega-Cities“ in vereinzelten urbanen Räumen (Quartiere) konzentrieren – auch verstärkt auf den Umweltverbund, d. h. Fußgänger-Stadt und/oder Radfahrer-Stadt und/oder ÖPNV-Stadt.

Fehlende Gelder und Entscheidungen

Problematisch bleibt die Erschließung der Speckgürtel und weiter entfernten Siedlungsräume, deren Bewohner mobil sein müssen. Hier auf den freien Markt zu setzen ist unrealistisch, Aufwand und Ertrag decken sich nicht hinreichend. Anders als in den Metropolen findet man kaum Disruptoren in der Fläche. Die Mobilität ist und bleibt auf dem Land eine subventionsabhängige Leistung der Daseinsvorsorge, die voraussichtlich nur als Kombi-(Dienst-)Leistung mit anderen Akteuren (Lieferverkehr, Entsorgung?) und mit Hilfe der Digitalisierung optimiert werden kann.

Wie kann sich aber urbane Mobilität erfolgreich entwickeln? Aktuell fehlt es zum einen definitiv an finanziellen Mitteln bei den ÖPNV-Unternehmen. Auch Energieversorgungsunternehmen zögern mit Investitionen in Lade-Infrastrukturen bzw. der Ertüchtigung ihrer „davor“ liegenden Infrastruktur, weil gesellschaftspolitisch (noch) nicht geklärt ist, welche Antriebsform sich beim MIV unter marktwirtschaftlichen demokratischen Rahmenbedingungen durchsetzen wird.

Hinzu kommt insbesondere in Deutschland der Faktor Autoland. Die Ausgestaltung der urbanen Mobilität ist in Industriestaaten stark abhängig von der jeweiligen politischen und wirtschaftlichen Gewichtung für bzw. gegen die Automobilindustrie auf der einen – also Arbeitsplätzen, und dem Klimawandel mit seinen Auswirkungen auf der anderen Seite. Auch zukünftig werden deutsche Autos sich besser verkaufen, wenn im Produktionsland der tägliche Beweis für Funktionalität geliefert wird und mehr finanzielle Mittel in den MIV als in die ÖPNV fließen. An Beispielen wie Helsinki, Oslo, Kopenhagen oder Gent hat sich hingegen gezeigt, dass dort, wo urbane Mobilität in Nationalstaaten ohne große Abhängigkeit von der Automobilindustrie existiert, ein Wandel deutlich schneller und radikaler von statten gehen kann.

Neue Geschäftsfelder – wer profitiert?

Urbane Mobilität erfordert die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure und die Zusammenlegung von Kernkompetenzen mit unternehmensübergreifenden Kooperationen. Insbesondere für Energie- und Verkehrsbereich eröffnen sich durch die Bereitstellung moderner Infrastrukturen in der E-Mobilität neue Geschäftsfelder.

Profitieren werden auch Disruptoren wie beispielsweise Uber, die Automobilindustrie mit Autonomen Fahren Carsharing-, Ridesharing-Angeboten oder PKW-Flatrates. Zudem werden besonders IT-Unternehmen in Zukunft zu gefragten Playern. Sie liefern die digitalen Infrastrukturen bzw. intelligente Softwarelösungen (KI), um endlich die lang vermisste Transparenz bezüglich des Kundenverhaltens im ÖPNV mithilfe von Big Data zu generieren.

Grundsätzlich werden sich durch urbane Mobilität, Digitalisierung und Vernetzung neue Geschäftsmodelle ergeben, die nur zu einem geringen Teil durch althergebrachte Lösungen wirtschaftlich betrieben werden können.

Die Chancen für Energieunternehmen

Für Energieunternehmen ergibt sich aus der urbanen Mobilität die Chance zur Kompensation des in Teilen rückläufigen Kerngeschäfts im Bereich der traditionellen Energieversorgung. Abhängig von der Entwicklung des ÖPNV wird sich die Rolle der Energieversorgungsunternehmen auf die Lieferung von elektrischer Energie beschränken oder aber neue Angebote mit Fahrzeugen (Auto, Rad, Scooter etc.) als eigenes Geschäftsmodell oder in Kooperation mit (inter-)nationalen Playern ermöglichen.

Wesen von Mobilität ist immer die Fortbewegung, wobei das Ziel gegebenenfalls nicht mehr im Einzugsbereich des lokalen Energieversorgungsunternehmens liegt. Damit würde für E-Mobilität an dieser Stelle eine neue Barriere entstehen. Es ist demnach davon auszugehen, dass große nationale/internationale Unternehmen oder White-Label-Integratoren in Kooperationen oder aus Ausgründungen der Automobilindustrie dieses Marktsegment vornehmlich beherrschen werden.

Sofern sich (batterieelektrische) E-Mobilität „durchsetzt“, brauchen alle Akteure, in geeignetem Umfang Strom. Durch das lokale Know-how, oder im gemeinsamen Verbund zum Beispiel in Metropolregionen, sind Energieversorgungsunternehmen die „geborenen“ Partner zur infrastrukturellen Bereitstellung. Bei Verkehrsunternehmen wird der Bedarf unter Umständen geringer ausfallen, da Straßenbahnen und Busse größtenteils bereits über entsprechende Infrastrukturen verfügen.

Keine Lösung „One size fits it all“

So, wie jede „Stadt“ ihren individuellen Mobilitätscharakter besitzt, so unterscheiden sich Energieversorgungsunternehmen in vielen Kriterien, die für die Auswahl eines passenden Geschäftsmodelles relevant und für den potentiellen Erfolg wichtig sein können.

Für die Versorger macht es keinen Sinn bei bereits bestehenden, gut ausgebauten Mobilitätsangeboten ebenfalls in einen letztendlich defizitären Bereich einzusteigen. Hier kann sich die eigene Rolle nur auf die Kernkompetenz beschränken, nämlich die Zurverfügungstellung von „Strom“.

Es mag aber auch Agglomerationen geben, in denen Energieversorger – insbesondere solange kein unternehmens- oder gesellschaftsrechtlicher, politischer Verbund mit dem lokalen ÖPNV-VU existiert, ein wirtschaftlich tragfähiges E-Mobilitäts-Geschäftsmodell durchaus entwickeln und erfolgreich betreiben können.

Um die individuellen Erfolgspotenziale, Chancen und Risiken von Energieversorgungsunternehmen in der urbanen Mobilität zu beurteilen, bedarf in jedem Fall einer transparenten und sorgfältigen Analyse zur Definition des jeweiligen Mobilitätsmarktes.

Autor: Andreas Glowienka, Senior Advisor ÖPNV/Public Transport Tilia GmbH Leipzig

Pressekontakt:

Michael von Raison
Tel.: 030/88943028
Mobil: 0151/52572024

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Neuer Opel Grandland mit starkem Styling, digitalem Cockpit und führenden Technologien

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– Volldigitales Cockpit: Intuitiv bedienbares Opel Pure Panel mit großen Widescreens
– Modernes Markengesicht: Jetzt mit charakteristischem Opel Vizor wie beim Mokka
– Kompaktes SUV: Plug-in-Hybrid-Versionen, auch mit elektrischem Allradantrieb
– Klassenbeste Technologie: IntelliLux LED® Pixel Licht mit 168 adaptiven LED-Elementen
– Frühes Erkennen: Night Vision macht Fußgänger und Tiere bei Dunkelheit sichtbar
– Zusätzliche Sicherheit: Frontkollisionswarner und automatischer Geschwindigkeits-Assistent halten Fahrzeug auf Abstand und in der Spur
– Gesunder Komfort: Mit AGR-zertifizierten ergonomischen Aktiv-Sitzen

Sportlich-elegant, intuitiv bedienbar und mit innovativen Technologien ausgestattet: Das ist der neue Opel Grandland. Der Newcomer bietet dem Fahrer mit dem volldigitalen Pure Panel ab sofort ein völlig neuartiges Cockpit-Erlebnis. Dazu fährt das in Deutschland designte und produzierte Opel-SUV jetzt mit weiteren Top-Technologien und Assistenzsystemen vor, die Kunden bislang nur aus höheren Fahrzeugklassen kennen. Allen voran das adaptive IntelliLux LED® Pixel Licht mit insgesamt 168 LED-Elementen. Die aus dem Opel-Flaggschiff Insignia bekannte Technologie kommt zum ersten Mal im Top-SUV der Marke zum Einsatz und setzt Maßstäbe im C-SUV-Segment. Genauso wie Night Vision: Das System, das Fußgänger und Tiere bei Dunkelheit schon in bis zu 100 Meter Entfernung erkennt und aktiv den Fahrer warnt, feiert Opel-Premiere. Ebenfalls neu: Die Kombination aus Frontkollisionswarner und automatischem Geschwindigkeits-Assistenten hält den Grandland jederzeit sicher in der Spur und auf Abstand zum Vordermann. Der neue Grandland trägt zudem stolz das neue Gesicht der Marke – den Opel Vizor.

Opel setzt mit dem neuen Grandland zudem seine Elektrifizierungsstrategie weiter konsequent fort: Die Kunden haben bei dem kompakten SUV, das im Werk Eisenach vom Band rollen wird, die Wahl aus ebenso leistungsstarken wie hocheffizienten Plug-in-Hybrid-Varianten mit oder ohne elektrischem Allradantrieb.

„Mit dem neuen Opel Grandland setzen wir unseren Weg konsequent fort: klar und mutig im Design, konsequent effizient und natürlich elektrisch“, sagt Opel CEO Michael Lohscheller. „Mit den Top-Technologien und seinem Hightech-Innenraum wird der Grandland neue Kunden begeistern. Dazu ist er neben wirtschaftlichen Benzin- und Dieselvarianten auch als leistungsstarker Plug-in-Hybrid lieferbar. Der neue Grandland schließt technologisch zu unserem Flaggschiff Insignia auf.“

Technologien, die begeistern: Opel Vizor mit IntelliLux LED® Pixel Licht

Sportliche Dynamik charakterisiert das Top-SUV von Opel bereits seit seiner Premiere 2017. Jetzt fährt der neue Grandland mit dem unverwechselbaren Markengesicht Opel Vizor vor. Klar und präzise schärft der Vizor das Fahrzeugdesign. Das „Visier“ legt sich schützend wie bei einem Motorradhelm über die ganze Fahrzeugfront, vereint dabei den im Mittelpunkt stehenden Opel-Blitz und Technologien wie das klassenführende IntelliLux LED® Pixel Licht nahtlos in einem visuellen Element.

Das adaptive IntelliLux LED® Pixel Licht ist ein Highlight im besten Sinne. Denn die wegweisende Lichttechnologie kommt jetzt auch im Grandland zum Einsatz. Wie im Opel Insignia sorgen insgesamt 168 LED-Elemente – 84 pro Scheinwerfer – für einen jederzeit situationsgerechten präzisen wie fließenden Lichtverlauf, ohne dabei andere Verkehrsteilnehmer zu blenden. Die schlanken Scheinwerfer sind als Drei-Reihen-Matrix-System aufgebaut, dessen Funktionen nahtlos von einer in die nächste Ebene übergehen:

– Für den Nahfeldbereich passt eine langgezogene Pixel-Reihe den Lichtschwerpunkt kontinuierlich jeder Kurvensituation an.
– Im Bereich der Hell-Dunkel-Grenze sorgt eine sehr fein aufgelöste und ebenfalls dynamisch adaptierende Pixel-Reihe für optimale Reichweiten.
– Die eigentliche Matrix-Funktion „schneidet“ in der mittleren und oberen Pixel-Reihe innerhalb von Millisekunden entgegenkommende Fahrzeuge passgenau aus. Die übrigen Bereiche werden weiterhin mit vollem Fernlicht ausgeleuchtet.

Das in die Hauptscheinwerfer integrierte LED-Tagfahrlicht sorgt zusätzlich für die charakteristische Opel-Signatur. Mit dieser innovativen Lichtgeneration ist der neue Opel Grandland einsame Spitze in seinem Segment.

Dazu trägt auch die Opel-Neuheit Night Vision bei. Das kamerabasierte System verbessert ebenfalls die Voraussicht des Fahrers bei Dunkelheit. Die an der Front sitzende Infrarot-Kamera erkennt Personen und Tiere, die sich in Fahrtrichtung bis zu 100 Meter vor dem Grandland befinden, aufgrund ihres Temperaturunterschieds zur Umgebung. Die Technologie erhöht so die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer insbesondere bei nächtlichen Fahrten über dunkle Landstraßen. Das System warnt den Fahrer und zeigt die Position etwa der Fußgänger im digitalen Fahrerinfodisplay im neuen Pure Panel an.

Klar, intuitiv, visionär: Das neue Opel Pure Panel-Cockpit

Das neue Bedienkonzept ist zukunftsweisend – topmodern und zugleich beschränkt auf das Wesentliche. Zwei breite Bildschirme bilden eine optische Einheit und damit das Opel Pure Panel. Dieses volldigitale, fahrerorientierte Cockpit macht die Vielzahl an Bedienknöpfen sowie Schaltern überflüssig und ist intuitiv bedienbar. Es hält die neuesten digitalen Technologien und entscheidenden Informationen bereit. Die beiden Widescreens, wovon das Fahrerinfodisplay je nach Ausstattung bis zu 12 Zoll groß ist, begrüßen die Insassen und vermitteln eine hochwertige, moderne Wohlfühlatmosphäre. Der bis zu 10 Zoll große zentrale Touchscreen ist zum Fahrer hin ausgerichtet; der Fokus liegt auf den Anzeigen. So können Grandland-Piloten entspannten Fahrspaß genießen, ohne den Blick von der Straße abwenden zu müssen.

Stets in der Spur: Frontkollisionswarner mit Abstandshalter und Stop & Go-Funktion

Neu ist auch der in Verbindung mit Automatikgetriebe erhältliche Frontkollisionswarner. Das System bündelt die Funktionen verschiedener Assistenzhilfen, darunter automatische Gefahrenbremsung, Fußgänger-, Verkehrsschild- und Müdigkeitserkennung, und macht die Fahrt in der Stadt genauso wie auf der Autobahn damit noch entspannter. Der integrierte automatische Geschwindigkeits-Assistent hält über das eingestellte Tempo hinaus den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sowie in Kombination mit dem aktiven Spurhalte-Assistenten den Grandland in der Mitte der Fahrspur. Dazu nutzt das System Kamera und Radarsensoren. Bremst der Vordermann ab, verlangsamt der Opel ebenfalls das Tempo – gegebenenfalls bis zum Stillstand. Dank „Stop & Go-Funktion“ fährt der Grandland mit Automatikgetriebe auch aus dem Stand wieder an. Beschleunigt der Vordermann wieder, erhöht das Opel-SUV ebenfalls die Geschwindigkeit, so dass der eingegebene Abstand beibehalten wird. Dabei überschreitet das Fahrzeug nie die vorgewählte Geschwindigkeit.

Darüber hinaus hält der neue Opel Grandland weitere moderne Technologien und Assistenzsysteme bereit. Die 360-Grad-Panorama-Kamera erleichtert dem Fahrer über eine Front- und eine Heckkamera das Rangieren. Sobald der Rückwärtsgang eingelegt wird, zeigt der Infotainment-Bildschirm den Bereich vor und hinter dem Auto sowie den Blick aus der Vogelperspektive an. Der automatische Parkassistent erkennt Längs- sowie Querparklücken und lenkt den Grandland selbstständig ein- und aus. Drohenden Kollisionen beim Abbiegen oder Spurwechsel beugt der Toter-Winkel-Warner vor. Zum Standard-Repertoire jeder Grandland-Variante zählen der Fronkollisionswarner mit automatischer Gefahrenbremsung, Fußgängererkennung, Spurhalte-Assistent, Verkehrsschild- und Müdigkeitserkennung sowie der Geschwindigkeitsregler mit intelligentem Geschwindigkeitsbegrenzer.

Komfort mit Niveau: Ergonomische Aktiv-Sitze und Top-Infotainment

Klassenmaßstäbe setzt der neue Opel Grandland nicht nur bei innovativen Technologien wie dem breiten Portfolio an Assistenzsystemen – auch beim Komfort können Kunden auf die gewohnt hohe Opel-Qualität setzen. So können es sich Fahrer und Beifahrer auch im neuen Grandland auf den von der Aktion Gesunder Rücken e.V. zertifizierten ergonomischen Aktiv-Sitzen bequem machen. Die ausgezeichneten Sitze verfügen über vielfache Einstellmöglichkeiten von der elektrischen Sitzneigung bis zur elektropneumatischen Lendenwirbelstütze. Sie sind beheizbar und bieten in Lederausstattung sogar Ventilation. Auf Wunsch bietet der neue Grandland auch Alcantara-Bezüge. Solche Premium-Sitze sind in dieser Fahrzeugklasse einzigartig – Sitzkomfort made in Germany! Das schlüssellose Schließ- und Startsystem „Keyless Open & Start“ sowie die sensorgesteuerte Heckklappe, die sich einfach per Fußgeste unter dem hinteren Stoßfänger öffnen und schließen lässt, erhöhen den Komfort weiter.

Bestens vernetzt und unterhalten sind die Passagiere künftig mit den modernen Apple CarPlay und Android Auto kompatiblen Multimedia-Infotainment-Systemen bis hin zu Multimedia Navi Pro. Das im Grandland neue Top-of-the-Line-Gerät mit jetzt 10 Zoll großem Farb-Touchscreen sowie diverse OpelConnect-Services machen mit Echtzeit-Verkehrsinformationen, Online-Kartenaktualisierungen und vorausschauender Navigation die Reise noch entspannter. Das Smartphone lässt sich per Wireless Charging ganz einfach während der Fahrt in der Mittelkonsole laden.

Selbstbewusster Auftritt: Mit Plug-in-Hybriden und klarem Opel Kompass-Design

Zu klassenführenden Technologien und Top-Komfort gehört ein ebenso starker Auftritt. Und den legt der neue Grandland in Sachen Leistung genauso wie beim Design hin. So setzt Opel auch bei diesem Modell seine Elektrifizierungsstrategie konsequent fort. Für eine sportwagenähnliche Performance sorgen die Plug-in-Hybrid-Versionen, die dank Elektromotor(en) und Energierückgewinnung (Rekuperation) zugleich auch für Null-Emissions-Fahrten in die City geeignet sind. Aufgrund der flexiblen Multi-Energy-Plattform kann jeder Grandland-Kunde seine bevorzugte Antriebsvariante von effizienten Benzin- und Dieselmotoren bis zum elektrifizierten Plug-in-Hybrid wählen.

Selbstbewusste Linie zeigt der neue Grandland auch beim Styling. Klare Kante in der Frontansicht vermittelt der gestreckte Opel Vizor. Am Heck spiegelt sich ebenfalls die Kompass-Philosophie der Rüsselsheimer wider. Der Namenszug des Grandland erscheint künftig horizontal fließend zentral auf der Heckklappe – mit dem charakteristischen Blitz im Zentrum. Weitere Akzente setzen die jetzt in Wagenfarbe lackierten Stoßfänger und Seitenverkleidungen genauso wie die Unterfahrschutz-Optik in Hochglanzschwarz oder Silber. Und natürlich ist die Neuauflage auch wieder in der charakteristischen Zweifarb-Lackierung für das Dach erhältlich.

Bereits in wenigen Wochen wird Opel die Bestellbücher für das rundum weiterentwickelte SUV-Flaggschiff öffnen und Informationen zu Preisen und Antriebsportfolio bekanntgeben. Ab Spätherbst rollen dann die ersten im Werk Eisenach produzierten neuen Grandland zu den Kunden.

Pressekontakt:

Patrick Munsch, 06142-772-826, patrick.munsch@stellantis.com
David Hamprecht, 06142-774-693, david.hamprecht@stellantis.com
Axel Seegers, 06142-6922501, axel.seegers@stellantis.com

Original-Content von: Opel Automobile GmbH, übermittelt durch news aktuell

 

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Dieselskandal der Daimler AG: Erfolgreiche Berufung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt

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Das Landgericht Frankfurt am Main muss ein Dieselverfahren neu verhandeln. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das klägerische Vorbringen bezüglich eines arglistig verschwiegenen Sachmangels beziehungsweise wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung als schlüssig erklärt und die Verteidigungsstrategie der Daimler AG damit ausgehebelt.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat sich deutlich im Dieselabgasskandal positioniert (Urteil vom 20.05.2021, Az.: 3 U 7/20) und auf Berufung eines geschädigten Verbrauchers das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 03.12.2020, Az.: 2-14 O 243/19) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das zuständige Landgericht zurückverwiesen.

Der Kläger hatte im Juli 2013 einen gebrauchten Mercedes-Benz E 350 CDI Coupé mit einem Kilometerstand von 26.024 für 37.000 Euro erworben. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs OM642 ausgestattet. In dem Verfahren vor dem Landgericht hatte der geschädigte Verbraucher detailliert dargelegt, dass das Fahrzeug mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet sei. So gebe es eine Motorsteuerung-Software, die ein enges Temperaturfenster erkenne, das der Temperatur beim Durchfahren des Prüfzyklus entspreche. Wenn das entsprechende Temperaturfenster erkannt werde, werde die Abgasreinigung durch Abgasrückführung, Abgasnachbehandlung oder anderen Maßnahmen gegenüber der Abgasreinigung, die in anderen Temperaturfenstern erfolge, erheblich intensiviert und optimiert.

„Zusätzlich kommt eine sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zum Einsatz. Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, die erkennt, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Trifft dies zu, sorgt diese Regelung dafür, dass der gesamte Kühlkreislauf möglichst lange kühl gehalten wird. „Abschalteinrichtungen wie Thermofenster bei der Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen oder eben auch Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelungen sind grundsätzlich unzulässig. Das hat die EU-Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihrem Schlussantrag zu einem vielbeachteten Verfahren am Europäischen Gerichtshof EuGH klargemacht. Entscheidend bei dem EuGH-Verfahren ist die Aussage, dass auch temperaturabhängige Abgaskontrollsysteme unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

„Das Landgericht hat den Vortrag des geschädigten Verbrauchers als ins Blaue hinein verworfen und ist damit der Verteidigungsstrategie der Daimler AG gefolgt, die die vorgebrachten Aussagen als Spekulationen zurückgewiesen hat. Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht hat dies aber nicht verfangen. Die Richter erklärten, dass die Klage des Fahrzeugkäufers bezüglich einer Haftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB Erfolg haben könne“, betont Dr. Hartung. Entgegen der Auffassung des Landgerichts sei das klägerische Vorbringen bezüglich eines arglistig verschwiegenen Sachmangels beziehungsweise eben wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung schlüssig“, erklärt Dr. Gerrit W. Hartung. Vor allem das Vorliegen der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung habe die Oberlandesrichter zu ihrer Entscheidung im Sinne des geschädigten Verbrauchers gebracht.

Besonders erfreulich für Dieselanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ist die Tatsache, dass sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main auf die vielbeachtete Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2020 bezieht, die er mit einem kooperierenden BGH-Anwalt erstritten hat. Danach können Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen die Daimler AG von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden. „Das Gericht würdigt ausdrücklich die Tatsache, dass die Substantiierungsanforderungen an die Darlegung eines Sachmangels die Abgasmanipulation an Dieselfahrzeugen betreffend nicht überspannt werden dürften. Für geschädigte Verbraucher im Abgasskandal ist dieses Berufungsurteil eine sehr gute Nachricht, die der Sache weiteren positiven Schwung verleihen kann.“

Pressekontakt:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
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Urbane Mobilität: Eine Chance für Energieversorgungsunternehmen?

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Mit 750 Milliarden Euro will die EU Europa wettbewerbsfähiger und resilienter machen. Der Europäische ‚Green Deal‘ sieht unter anderem vor, eine Million neue Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu errichten, den Schienenverkehr zu stärken und saubere Mobilität in den Städten zu fördern. Investitionen, die neue Geschäftsfelder auch für Energieversorgungsunternehmen eröffnen könnten.

Heutige urbane Räume haben in den letzten Jahren stadtspezifische Mobilitätscharaktere entwickelt und werden diesen Weg weiter fortsetzen. Ausgehend von differenziert genutzten Stadtstrukturen werden sich zukünftig „individualmobilisierte Mega-Cities“ in vereinzelten urbanen Räumen (Quartiere) konzentrieren – auch verstärkt auf den Umweltverbund, d. h. Fußgänger-Stadt und/oder Radfahrer-Stadt und/oder ÖPNV-Stadt.

Fehlende Gelder und Entscheidungen

Problematisch bleibt die Erschließung der Speckgürtel und weiter entfernten Siedlungsräume, deren Bewohner mobil sein müssen. Hier auf den freien Markt zu setzen ist unrealistisch, Aufwand und Ertrag decken sich nicht hinreichend. Anders als in den Metropolen findet man kaum Disruptoren in der Fläche. Die Mobilität ist und bleibt auf dem Land eine subventionsabhängige Leistung der Daseinsvorsorge, die voraussichtlich nur als Kombi-(Dienst-)Leistung mit anderen Akteuren (Lieferverkehr, Entsorgung?) und mit Hilfe der Digitalisierung optimiert werden kann.

Wie kann sich aber urbane Mobilität erfolgreich entwickeln? Aktuell fehlt es zum einen definitiv an finanziellen Mitteln bei den ÖPNV-Unternehmen. Auch Energieversorgungsunternehmen zögern mit Investitionen in Lade-Infrastrukturen bzw. der Ertüchtigung ihrer „davor“ liegenden Infrastruktur, weil gesellschaftspolitisch (noch) nicht geklärt ist, welche Antriebsform sich beim MIV unter marktwirtschaftlichen demokratischen Rahmenbedingungen durchsetzen wird.

Hinzu kommt insbesondere in Deutschland der Faktor Autoland. Die Ausgestaltung der urbanen Mobilität ist in Industriestaaten stark abhängig von der jeweiligen politischen und wirtschaftlichen Gewichtung für bzw. gegen die Automobilindustrie auf der einen – also Arbeitsplätzen, und dem Klimawandel mit seinen Auswirkungen auf der anderen Seite. Auch zukünftig werden deutsche Autos sich besser verkaufen, wenn im Produktionsland der tägliche Beweis für Funktionalität geliefert wird und mehr finanzielle Mittel in den MIV als in die ÖPNV fließen. An Beispielen wie Helsinki, Oslo, Kopenhagen oder Gent hat sich hingegen gezeigt, dass dort, wo urbane Mobilität in Nationalstaaten ohne große Abhängigkeit von der Automobilindustrie existiert, ein Wandel deutlich schneller und radikaler von statten gehen kann.

Neue Geschäftsfelder – wer profitiert?

Urbane Mobilität erfordert die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure und die Zusammenlegung von Kernkompetenzen mit unternehmensübergreifenden Kooperationen. Insbesondere für Energie- und Verkehrsbereich eröffnen sich durch die Bereitstellung moderner Infrastrukturen in der E-Mobilität neue Geschäftsfelder.

Profitieren werden auch Disruptoren wie beispielsweise Uber, die Automobilindustrie mit Autonomen Fahren Carsharing-, Ridesharing-Angeboten oder PKW-Flatrates. Zudem werden besonders IT-Unternehmen in Zukunft zu gefragten Playern. Sie liefern die digitalen Infrastrukturen bzw. intelligente Softwarelösungen (KI), um endlich die lang vermisste Transparenz bezüglich des Kundenverhaltens im ÖPNV mithilfe von Big Data zu generieren.

Grundsätzlich werden sich durch urbane Mobilität, Digitalisierung und Vernetzung neue Geschäftsmodelle ergeben, die nur zu einem geringen Teil durch althergebrachte Lösungen wirtschaftlich betrieben werden können.

Die Chancen für Energieunternehmen

Für Energieunternehmen ergibt sich aus der urbanen Mobilität die Chance zur Kompensation des in Teilen rückläufigen Kerngeschäfts im Bereich der traditionellen Energieversorgung. Abhängig von der Entwicklung des ÖPNV wird sich die Rolle der Energieversorgungsunternehmen auf die Lieferung von elektrischer Energie beschränken oder aber neue Angebote mit Fahrzeugen (Auto, Rad, Scooter etc.) als eigenes Geschäftsmodell oder in Kooperation mit (inter-)nationalen Playern ermöglichen.

Wesen von Mobilität ist immer die Fortbewegung, wobei das Ziel gegebenenfalls nicht mehr im Einzugsbereich des lokalen Energieversorgungsunternehmens liegt. Damit würde für E-Mobilität an dieser Stelle eine neue Barriere entstehen. Es ist demnach davon auszugehen, dass große nationale/internationale Unternehmen oder White-Label-Integratoren in Kooperationen oder aus Ausgründungen der Automobilindustrie dieses Marktsegment vornehmlich beherrschen werden.

Sofern sich (batterieelektrische) E-Mobilität „durchsetzt“, brauchen alle Akteure, in geeignetem Umfang Strom. Durch das lokale Know-how, oder im gemeinsamen Verbund zum Beispiel in Metropolregionen, sind Energieversorgungsunternehmen die „geborenen“ Partner zur infrastrukturellen Bereitstellung. Bei Verkehrsunternehmen wird der Bedarf unter Umständen geringer ausfallen, da Straßenbahnen und Busse größtenteils bereits über entsprechende Infrastrukturen verfügen.

Keine Lösung „One size fits it all“

So, wie jede „Stadt“ ihren individuellen Mobilitätscharakter besitzt, so unterscheiden sich Energieversorgungsunternehmen in vielen Kriterien, die für die Auswahl eines passenden Geschäftsmodelles relevant und für den potentiellen Erfolg wichtig sein können.

Für die Versorger macht es keinen Sinn bei bereits bestehenden, gut ausgebauten Mobilitätsangeboten ebenfalls in einen letztendlich defizitären Bereich einzusteigen. Hier kann sich die eigene Rolle nur auf die Kernkompetenz beschränken, nämlich die Zurverfügungstellung von „Strom“.

Es mag aber auch Agglomerationen geben, in denen Energieversorger – insbesondere solange kein unternehmens- oder gesellschaftsrechtlicher, politischer Verbund mit dem lokalen ÖPNV-VU existiert, ein wirtschaftlich tragfähiges E-Mobilitäts-Geschäftsmodell durchaus entwickeln und erfolgreich betreiben können.

Um die individuellen Erfolgspotenziale, Chancen und Risiken von Energieversorgungsunternehmen in der urbanen Mobilität zu beurteilen, bedarf in jedem Fall einer transparenten und sorgfältigen Analyse zur Definition des jeweiligen Mobilitätsmarktes.

Autor: Andreas Glowienka, Senior Advisor ÖPNV/Public Transport Tilia GmbH Leipzig

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Sommerurlaub 2021: Nachfrage nach Mietwagen und Pauschalreisen steigt

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– Ø Mietwagenkosten pro Tag auf Ibiza aktuell dreimal höher als im gleichen Zeitraum 2019
– Pauschalreisen: Kreta und Rhodos doppelt so häufig gebucht, aber nicht teurer als 2019
– Jetzt buchen: Preise für Mietwagen und Pauschalreisereisen könnten (weiter) steigen

In Europa sinken die Corona-Zahlen kontinuierlich und damit steigt die Lust aufs Reisen. Gleichzeitig ziehen die Mietwagenbuchungen deutlich an. Denn die Bundesregierung hat Reisen innerhalb Europas stark vereinfacht – die Quarantänepflicht entfällt für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete.1)

Die erhöhte Nachfrage hat Auswirkungen auf die Mietwagenpreise: Besonders auf den beliebten Urlaubsinseln ziehen sie kräftig an. Pro Tag zahlen Verbraucher*innen für einen Mietwagen auf Ibiza dreimal so viel wie noch 2019.2) Auf Mallorca kostet der Leihwagen 193 Prozent mehr als vor der Pandemie, auf Sizilien 108 Prozent.

In Deutschland sind die Preise derzeit gut ein Fünftel höher als im Vergleichszeitraum 2019. Wegen der Ankündigung von Warnstreiks bei der Deutschen Bahn müssen Verbraucher*innen auch hier mit weiter steigenden Preisen rechnen.3)

„Viele Vermieter haben während der Corona-Pandemie ihre Flotten verkleinert und nicht alle sind in der Lage, ihre Kapazitäten entsprechend der steigenden Nachfrage kurzfristig zu erhöhen“, sagt Dr. Andreas Schiffelholz, Geschäftsführer Mietwagen bei CHECK24. „Das gilt besonders auf beliebten Inseln wie Ibiza oder Mallorca. Zum einen sind die Kapazitäten auf den Fähren begrenzt, um Fahrzeuge dorthin zu bringen. Zum anderen können viele Automobilhersteller aufgrund von Corona-bedingten Produktionsproblemen gar nicht liefern.“

Urlauber*innen sollten jetzt ihren Wagen buchen, da die Preise auf absehbare Zeit weiter steigen könnten. Über CHECK24 gebuchte Leihwagen können im digitalen Kundencenter bis 24 Stunden vor Abholung kostenlos storniert werden.

Pauschalreisen: Nachfrage stark gestiegen, Preise noch stabil

Die erhöhte Reiselust der Deutschen spüren auch die Reiseveranstalter. Besonders begehrt sind derzeit die griechischen Inseln. Kreta und Rhodos werden etwa doppelt so häufig gebucht wie im Vergleichszeitraum 2019. Für die Dominikanische Republik gibt es rund zwei Drittel mehr Buchungen und auch Mallorca wird 43 Prozent häufiger gewählt. Seit das Robert Koch-Institut die Türkei als einfaches Risikogebiet zurückgestuft hat, steigen auch hier die Buchungszahlen stärker. Bisher war das Wachstum noch verhaltener als in anderen Regionen mit einem Plus von lediglich 30 Prozent für Side & Antalya gegenüber 2019.4)

Die Preise in den beliebten Pauschalreiseregionen sind aber noch stabil. Auf Kreta zahlen Urlauber*innen im Schnitt etwa 105 Euro pro Pauschalreisetag und damit genau so viel wie 2019. Auch Rhodos ist derzeit lediglich ein Prozent teurer als vor der Pandemie. In der Dominikanischen Republik ist das Preisniveau trotz steigender Buchungszahlen sogar vier Prozent niedriger als 2019 und auf Mallorca nur vier Prozent höher.

„Hotels, Fluggesellschaften und Reiseveranstalter haben sich auf den Reisestart vorbereitet und sind aktiv dabei, die Kapazitäten wieder hochzufahren“, sagt Martin Zier, Geschäftsführer Pauschalreise bei CHECK24. „Natürlich sind diese Kapazitäten nicht unendlich. Bleibt die Nachfrage hoch, werden auch die Verfügbarkeiten knapp und die Reisepreise steigen. Aktuell gibt es aber noch viele preiswerte Angebote.“

1)Quelle: https://ots.de/eTGaLa [14.5.2021]

2)Datenbasis: alle Mietwagenbuchungen über CHECK24 in den KW 20/21 2019 und KW 20/21 2021

3)Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/bahn-lokfuehrer-streik-101.html [8.6.2021]

4)Datenbasis: alle Pauschalreisebuchungen über CHECK24 in den KW 23 2019 und KW 22 2021

Über CHECK24

CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kund*innen sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Sie wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 350 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften und über 75 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher*innen kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung.

CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.

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Edgar Kirk, Public Relations Manager, Tel. +49 89 2000 47 1175,
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Dieselskandal der Daimler AG: Erfolgreiche Berufung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt

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Das Landgericht Frankfurt am Main muss ein Dieselverfahren neu verhandeln. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das klägerische Vorbringen bezüglich eines arglistig verschwiegenen Sachmangels beziehungsweise wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung als schlüssig erklärt und die Verteidigungsstrategie der Daimler AG damit ausgehebelt.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat sich deutlich im Dieselabgasskandal positioniert (Urteil vom 20.05.2021, Az.: 3 U 7/20) und auf Berufung eines geschädigten Verbrauchers das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 03.12.2020, Az.: 2-14 O 243/19) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das zuständige Landgericht zurückverwiesen.

Der Kläger hatte im Juli 2013 einen gebrauchten Mercedes-Benz E 350 CDI Coupé mit einem Kilometerstand von 26.024 für 37.000 Euro erworben. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs OM642 ausgestattet. In dem Verfahren vor dem Landgericht hatte der geschädigte Verbraucher detailliert dargelegt, dass das Fahrzeug mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet sei. So gebe es eine Motorsteuerung-Software, die ein enges Temperaturfenster erkenne, das der Temperatur beim Durchfahren des Prüfzyklus entspreche. Wenn das entsprechende Temperaturfenster erkannt werde, werde die Abgasreinigung durch Abgasrückführung, Abgasnachbehandlung oder anderen Maßnahmen gegenüber der Abgasreinigung, die in anderen Temperaturfenstern erfolge, erheblich intensiviert und optimiert.

„Zusätzlich kommt eine sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zum Einsatz. Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, die erkennt, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Trifft dies zu, sorgt diese Regelung dafür, dass der gesamte Kühlkreislauf möglichst lange kühl gehalten wird. „Abschalteinrichtungen wie Thermofenster bei der Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen oder eben auch Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelungen sind grundsätzlich unzulässig. Das hat die EU-Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihrem Schlussantrag zu einem vielbeachteten Verfahren am Europäischen Gerichtshof EuGH klargemacht. Entscheidend bei dem EuGH-Verfahren ist die Aussage, dass auch temperaturabhängige Abgaskontrollsysteme unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

„Das Landgericht hat den Vortrag des geschädigten Verbrauchers als ins Blaue hinein verworfen und ist damit der Verteidigungsstrategie der Daimler AG gefolgt, die die vorgebrachten Aussagen als Spekulationen zurückgewiesen hat. Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht hat dies aber nicht verfangen. Die Richter erklärten, dass die Klage des Fahrzeugkäufers bezüglich einer Haftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB Erfolg haben könne“, betont Dr. Hartung. Entgegen der Auffassung des Landgerichts sei das klägerische Vorbringen bezüglich eines arglistig verschwiegenen Sachmangels beziehungsweise eben wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung schlüssig“, erklärt Dr. Gerrit W. Hartung. Vor allem das Vorliegen der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung habe die Oberlandesrichter zu ihrer Entscheidung im Sinne des geschädigten Verbrauchers gebracht.

Besonders erfreulich für Dieselanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ist die Tatsache, dass sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main auf die vielbeachtete Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2020 bezieht, die er mit einem kooperierenden BGH-Anwalt erstritten hat. Danach können Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen die Daimler AG von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden. „Das Gericht würdigt ausdrücklich die Tatsache, dass die Substantiierungsanforderungen an die Darlegung eines Sachmangels die Abgasmanipulation an Dieselfahrzeugen betreffend nicht überspannt werden dürften. Für geschädigte Verbraucher im Abgasskandal ist dieses Berufungsurteil eine sehr gute Nachricht, die der Sache weiteren positiven Schwung verleihen kann.“

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Neu bei Clever Waschen: Digitale Services für 300 HEM-Waschanlagen

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Ausbau der Partnerschaft mit der Deutschen Tamoil GmbH / Digitale Buchung und Bezahlung der Autowäsche an 300 HEM-Waschanlagen in der Clever Waschen-App ab August

Clever Waschen erweitert das Angebot zur Suche von Waschanlagen und einfachen, digitalen Buchung und Bezahlung von Waschprogrammen: Ab Ende August werden schrittweise alle 300 HEM-Waschanlagen in Deutschland in die Clever Waschen-App integriert.

Dafür bauen die Clever-Produktfamilie der AUTO BILD-Gruppe und die Deutsche Tamoil GmbH, das Mutterunternehmen der Tankstellenkette HEM, ihre Partnerschaft aus, die sie auch schon im Rahmen der Clever-Tanken-App erfolgreich betreiben.

Für die Fahrzeughalter ist die Nutzung der Clever Waschen-App denkbar einfach: Nachdem sie die App heruntergeladen haben, sehen sie darin Waschanlagen mit ihren jeweiligen Öffnungszeiten, angebotene Waschprogramme und aktuelle Preise in Echtzeit. Bei den teilnehmenden Waschanlagen von HEM können die Wäschen dann anschließend direkt in der App gebucht und per PayPal bezahlt werden. Weitere Bezahllösungen wie Apple Pay und Google Pay sollen zeitnah folgen.

Nicolas Meibohm, Head of Connected Car bei Axel Springer: „Die Deutsche Tamoil ist Vorreiter im Bereich der Digitalisierung von Tankstellen und ihre Innovationskraft ist bemerkenswert. Wir freuen uns, die gute Partnerschaft, die wir bei Clever Tanken schon seit Jahren mit HEM führen, nun auf Clever Waschen auszuweiten. An erster Stelle stehen dabei für uns Transparenz und Convenience. Wir bieten den Autofahrern das bequemste Autowascherlebnis und unterstützen sie, ihren Alltag möglichst stressfrei und zeiteffizient zu gestalten.“

Carsten Pohl, Geschäftsführer Deutsche Tamoil GmbH: „Die Partnerschaft mit Axel Springer und insbesondere mit Clever Waschen und Clever Tanken ist für uns ein enorm wichtiges Bündnis. Gemeinsam verfolgen wir das Ziel, das Einkaufserlebnis beim Waschen und Tanken einfacher und besser zu machen. Dafür digitalisieren wir die Prozesse rund um die Produkte und Leistungen von Tankstellen. Wir sind stolz darauf, als Vorreiter neben dem Bezahlen von Kraftstoffen an der Zapfsäule einen weiteren Schritt in diese Richtung zu gehen und unseren Kunden einen spürbaren Mehrwert zu bieten.“

Die Clever Waschen-App ist kostenlos für iOS im Apple App Store, für Android im Google Play Store zum Download verfügbar. Weiterführende Infos finden Sie auf cleverwaschen.de

Die Kooperation unterstreicht die Bestrebungen der beiden Unternehmen, die Digitalisierung bei klassischerweise analogen Services wie der Autowäsche voranzutreiben. Die Waschanlagen von HEM werden über den Mobile Payment Hub der WEAT wie auch über das Kassensystem der Firma Huth Elektronik Systeme GmbH angeschlossen. Dieses Setup bietet das Potential, in Zukunft eine weitere Standardisierung von Prozessen und zusätzliche Integrationen von Waschanlagenbetreibern vorzunehmen.

Über die „Clever-Produktfamile“ von AUTO BILD:

Die digitale „Clever“-Produktfamilie setzt ihren Schwerpunkt im Zukunftsthema New Mobility. Das Vergleichsportal Clever Tanken gehört seit 2016 zur AUTO BILD-Gruppe und bietet Autofahrern die Möglichkeit, die günstigste Tankstelle in der Umgebung zu finden. Der Service funktioniert bereits in ausgewählten VW- und Skoda-Modellen über das integrierte Infotainment-System – und informiert Fahrer per Push-Nachricht, sobald der Tank zur Neige geht. 2018 wurde die App gemeinsam mit Bosch um die Funktion Clever Laden erweitert, die beim Suchen von Ladestationen für Elektroautos unterstützt. Clever Tanken ist Marktführer für Kraftstoffpreisinformationen. Seit Sommer 2020 erweitert die eigenständige App Clever Waschen die Produktfamilie und treibt die Digitalisierung der Autowäsche voran. Schon heute finden Nutzer in der Clever Waschen-App Informationen zu mehr als 10.000 Waschanlagen.

Über HEM – Eine Marke der Tamoil Group

Die Deutsche Tamoil GmbH mit Sitz in Hamburg gehört zur niederländischen Oilinvest-Gruppe. Oilinvest betreibt rund 2.200 Tankstellen in Europa und eine eigene Raffinerie in Hamburg. Mit mehr als 400 Stationen zählt die Deutsche Tamoil zu den zehn größten Tankstellenunternehmen Deutschlands. Aufgrund der schlanken Unternehmensstruktur und eines starken Fokus auf Kosteneffizienz kann die Deutsche Tamoil mit der Marke HEM in der Regel Kraftstoff zu einem günstigeren Preis als die großen Marken anbieten. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website www.hem-tankstelle.de sowie unter www.facebook.com/HEM.Deutschland und www.instagram.com/hem_deutschland.

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Oliver Mattutat
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Sommerurlaub 2021: Nachfrage nach Mietwagen und Pauschalreisen steigt

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– Ø Mietwagenkosten pro Tag auf Ibiza aktuell dreimal höher als im gleichen Zeitraum 2019
– Pauschalreisen: Kreta und Rhodos doppelt so häufig gebucht, aber nicht teurer als 2019
– Jetzt buchen: Preise für Mietwagen und Pauschalreisereisen könnten (weiter) steigen

In Europa sinken die Corona-Zahlen kontinuierlich und damit steigt die Lust aufs Reisen. Gleichzeitig ziehen die Mietwagenbuchungen deutlich an. Denn die Bundesregierung hat Reisen innerhalb Europas stark vereinfacht – die Quarantänepflicht entfällt für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete.1)

Die erhöhte Nachfrage hat Auswirkungen auf die Mietwagenpreise: Besonders auf den beliebten Urlaubsinseln ziehen sie kräftig an. Pro Tag zahlen Verbraucher*innen für einen Mietwagen auf Ibiza dreimal so viel wie noch 2019.2) Auf Mallorca kostet der Leihwagen 193 Prozent mehr als vor der Pandemie, auf Sizilien 108 Prozent.

In Deutschland sind die Preise derzeit gut ein Fünftel höher als im Vergleichszeitraum 2019. Wegen der Ankündigung von Warnstreiks bei der Deutschen Bahn müssen Verbraucher*innen auch hier mit weiter steigenden Preisen rechnen.3)

„Viele Vermieter haben während der Corona-Pandemie ihre Flotten verkleinert und nicht alle sind in der Lage, ihre Kapazitäten entsprechend der steigenden Nachfrage kurzfristig zu erhöhen“, sagt Dr. Andreas Schiffelholz, Geschäftsführer Mietwagen bei CHECK24. „Das gilt besonders auf beliebten Inseln wie Ibiza oder Mallorca. Zum einen sind die Kapazitäten auf den Fähren begrenzt, um Fahrzeuge dorthin zu bringen. Zum anderen können viele Automobilhersteller aufgrund von Corona-bedingten Produktionsproblemen gar nicht liefern.“

Urlauber*innen sollten jetzt ihren Wagen buchen, da die Preise auf absehbare Zeit weiter steigen könnten. Über CHECK24 gebuchte Leihwagen können im digitalen Kundencenter bis 24 Stunden vor Abholung kostenlos storniert werden.

Pauschalreisen: Nachfrage stark gestiegen, Preise noch stabil

Die erhöhte Reiselust der Deutschen spüren auch die Reiseveranstalter. Besonders begehrt sind derzeit die griechischen Inseln. Kreta und Rhodos werden etwa doppelt so häufig gebucht wie im Vergleichszeitraum 2019. Für die Dominikanische Republik gibt es rund zwei Drittel mehr Buchungen und auch Mallorca wird 43 Prozent häufiger gewählt. Seit das Robert Koch-Institut die Türkei als einfaches Risikogebiet zurückgestuft hat, steigen auch hier die Buchungszahlen stärker. Bisher war das Wachstum noch verhaltener als in anderen Regionen mit einem Plus von lediglich 30 Prozent für Side & Antalya gegenüber 2019.4)

Die Preise in den beliebten Pauschalreiseregionen sind aber noch stabil. Auf Kreta zahlen Urlauber*innen im Schnitt etwa 105 Euro pro Pauschalreisetag und damit genau so viel wie 2019. Auch Rhodos ist derzeit lediglich ein Prozent teurer als vor der Pandemie. In der Dominikanischen Republik ist das Preisniveau trotz steigender Buchungszahlen sogar vier Prozent niedriger als 2019 und auf Mallorca nur vier Prozent höher.

„Hotels, Fluggesellschaften und Reiseveranstalter haben sich auf den Reisestart vorbereitet und sind aktiv dabei, die Kapazitäten wieder hochzufahren“, sagt Martin Zier, Geschäftsführer Pauschalreise bei CHECK24. „Natürlich sind diese Kapazitäten nicht unendlich. Bleibt die Nachfrage hoch, werden auch die Verfügbarkeiten knapp und die Reisepreise steigen. Aktuell gibt es aber noch viele preiswerte Angebote.“

1)Quelle: https://ots.de/eTGaLa [14.5.2021]

2)Datenbasis: alle Mietwagenbuchungen über CHECK24 in den KW 20/21 2019 und KW 20/21 2021

3)Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/bahn-lokfuehrer-streik-101.html [8.6.2021]

4)Datenbasis: alle Pauschalreisebuchungen über CHECK24 in den KW 23 2019 und KW 22 2021

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CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kund*innen sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Sie wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 350 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften und über 75 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher*innen kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung.

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