Ärztinnen und Ärzte können seit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm (Wachstumsbooster, Juli 2025) von attraktiven Abschreibungs- und Fördermöglichkeiten profitieren. Besonders interessant sind die Regelungen für betriebliche Elektrofahrzeuge sowie die erweiterten Möglichkeiten des Investitionsabzugsbetrags (IAB) und der Sonderabschreibung.
Investitionsbooster: Turbo für Praxisinvestitionen
Das Investitionssofortprogramm zielt auf eine schnelle Umsetzung von Investitionen ab. Für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen gilt eine befristete, degressive Abschreibung (Zeitraum 01.07.2025 bis 31.12.2027): 75 % im Anschaffungsjahr, danach gestaffelt (10 %, 5 %, 5 %, 3 %, 2 %). Diese...
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