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Rekordseptember für Lamborghini

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Sant´Agata Bolognese (ots)

Lamborghini verzeichnet den besten September in seiner Firmengeschichte. Der weltweite Absatz betrug 738 Einheiten. Auch im gesamten dritten Quartal des laufenden Geschäftsjahres 2020 war die Entwicklung mit 2.083 an Kunden ausgelieferten Fahrzeugen positiv und zeigt, dass es sehr gut gelungen ist, den neuen Herausforderungen zu begegnen.

In einem durch die Covid-19 Pandemie gekennzeichneten Jahr hat Lamborghini alle Chancen zur Anpassung genutzt und während der siebenwöchigen Werksschließung einerseits sein Geschäft umgestellt und dabei der Sicherheit der Mitarbeiter gleichzeitig höchste Priorität eingeräumt. Die Wiedereröffnung gab den Startschuss für die Präsentation von drei neuen Modellen: Huracán RWD Spyder, Sián Roadster und Essenza SCV12.

Hinzu kamen bedeutende Meilensteine wie der 10.000ste Urus und der 10.000ste Aventador, die die Montagelinien in Sant’Agata Bolognese kürzlich verlassen haben. Weitere aktuelle positive Entwicklungen waren ein kontinuierliches Wachstum auf den Social-Media-Kanälen sowie der Start des kulturellen Projektes „With Italy, For Italy“ zur Unterstützung des Landes.

Stefano Domenicali, Chairman und CEO von Automobili Lamborghini, kommentiert: „Diese Ergebnisse machen mich stolz, weil sie die exzellente Arbeit der letzten Jahre belohnen und unsere Position als begehrenswerte Supersportwagen-Marke unterstreichen. Unserem Team ist es hervorragend gelungen, einer Zeit großer Unsicherheit mit maximaler Flexibilität und Reaktionsgeschwindigkeit zu begegnen. Wir sind außerdem neue Wege gegangen, um mit unseren Kunden und Fans in Verbindung zu bleiben, und haben dabei unsere Pläne für die Zukunft kontinuierlich weiterverfolgt.“

Bilder und Videos: media.lamborghini.com

Informationen zu Automobili Lamborghini: www.lamborghini.com

Pressekontakt:

Gerald Kahlke, Automobili Lamborghini: 0039-349-4598273

Dr. Walter Glogauer, Glogauer & Co. Communications: 0049-171-6145494

Original-Content von: Automobili Lamborghini S.p.A., übermittelt durch news aktuell

Winterreifenwechsel: Jeder Dritte macht es selbst

Hamburg (ots)

Mit dem Monat Oktober beginnt die Reifenwechselzeit. Laut der sogenannten „von O bis O“-Regel sollen die Winterreifen von Oktober bis Ostern genutzt werden. Die Mehrheit der Autofahrer in Deutschland hat die Pneus für die kalte Jahreszeit bereits im Einsatz: Laut einer repräsentativen Studie[1] der Tankstellenkette HEM wechseln mehr als 50 Prozent der deutschen Autobesitzer grundsätzlich im September oder Oktober ihre Reifen. Lediglich sieben Prozent der Befragten tauschen die Reifen erst zu einem späteren Zeitpunkt im November oder Dezember aus, während 23 Prozent ihren Autos erst dann die Winterschuhe anziehen, wenn bereits niedrige Temperaturen herrschen oder schon Schnee liegt.

Abgesehen von der Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind die Motive für den Wechsel unterschiedlich. 27 Prozent der Autofahrer wechseln ihre Reifen möglichst früh, damit sie für einen überraschenden Wintereinbruch gewappnet sind. 15 Prozent haben generell einen festen Wechselzeitpunkt, damit sie es nicht vergessen, und für 13 Prozent lohnt sich ein früher Umstieg hinsichtlich kürzerer Wartezeiten bei Händlern und Werkstätten.

Doch nicht jeder muss sich um einen Wechsel seiner Reifen kümmern: Ganzjahresreifen erfreuen sich bei deutschen Autonutzern zunehmender Beliebtheit. Mittlerweile setzt jeder Vierte auf die praktische Reifengattung.

Do-it-yourself

Aufgrund von Wartezeiten und Kosten beim Werkstattbesuch ist der Reifenwechsel auch eine beliebte Do-it-yourself-Aufgabe. So gaben 36 Prozent der Autobesitzer an, den Kreuzschlüssel und Wagenheber selbst in die Hand zu nehmen. 34 Prozent überlassen diese Aufgabe jedoch lieber ihrer Werkstatt oder vertrauen das Fahrzeug ihrem Reifenhändler an (17 Prozent). Über die Hälfte der Deutschen (57 Prozent), die ihre Räder selbst wechselt, tut dies, weil sie Spaß daran hat. 43 Prozent möchten Kosten sparen.

Bußgelder bei Verstoß gegen Winterreifen-Pflicht

Eine gesetzliche Regelung für einen bestimmten Zeitpunkt zum Reifenwechsel gibt es in Deutschland nicht. Allerdings droht Fahrern, die keine Winter- oder Allwetterreifen nutzen und damit bei winterlichen Verhältnissen erwischt werden, ein Bußgeld und möglicherweise Punkte im Fahreignungsregister. Mit 93 Prozent findet die Mehrheit der Befragten die Bußgelder bei einem Verstoß gegen die Winterreifen-Pflicht sinnvoll, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Nur sieben Prozent sind der Meinung, dass es jeder selbst entscheiden sollte.

Testsieger

Reifen müssen nicht nur zum Saisonwechsel umgezogen werden, sondern auch spätestens dann, wenn sie ihre Verschleißgrenze erreicht haben. 47 Prozent der deutschen Autobesitzer vertrauen dabei auf das Urteil und die Empfehlungen ihrer Werkstatt. Um kein Risiko einzugehen, wechselt jeder Vierte die Reifen nach mittelmäßigem Verschleiß.

Bei dem Kauf von neuen Reifen hören 35 Prozent auf den Rat ihres Händlers und setzen dabei überwiegend auf Premiumreifen (29 Prozent). Dabei achten die Fahrer vor allem auf gute Testergebnisse (34 Prozent), Werkstattempfehlungen (20 Prozent) und die Reifenhersteller (18 Prozent).

[1] Basierend auf einer Marktforschungsstudie zum Thema „Winterreifenwechsel“, die von der Tankstellenkette HEM im September 2020 mit 1.553 Personen ab 18 Jahren durchgeführt wurde.

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Alsterufer 5, 20354 Hamburg
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SKODA AUTO nutzt Künstliche Intelligenz für noch präzisere technische Diagnosen im Servicebereich

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Mladá Boleslav (ots)

– KI-App ,Sound Analyser‘ für Smartphone oder Tablet zeichnet Pkw-Betriebsgeräusch auf und gleicht es mit hinterlegten Klangmustern ab

– 245 SKODA Händler in 14 Ländern testen die App aktuell im Praxisbetrieb

– Konsequente Einbindung von Künstlicher Intelligenz ermöglicht Optimierung von Prozessabläufen und individuellere Kundenservices

Mit dem ,Sound Analyser‘ testen bei SKODA AUTO die Abteilung After Sales und das SKODA AUTO DigiLab eine neue Smartphone-App. Sie unterstützt dabei, anstehenden Wartungsbedarf mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) schnell und präzise zu identifizieren. Das Programm nimmt die Betriebsgeräusche des jeweiligen Fahrzeugs auf und gleicht sie mit hinterlegten Klangmustern ab. Kommt es dabei zu Unstimmigkeiten, ermittelt die App über einen Algorithmus, wodurch sich diese Abweichungen möglicherweise ergeben und wie sie sich beheben lassen. Damit trägt ,Sound Analyser‘ dazu bei, die Effizienz im Bereich der Fahrzeugwartung zu erhöhen, Werkstattaufenthalte zu verkürzen und eine noch höhere Kundenzufriedenheit zu erzielen.

Stanislav Pekar, Leiter von SKODA AUTO After Sales, erläutert: „Der ,Sound Analyzer‘ verdeutlicht beispielhaft, welche Möglichkeiten sich durch die Digitalisierung bei SKODA auch im After Sales-Bereich eröffnen. Wir werden auch künftig konsequent Technologien aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz nutzen, um unseren Kunden einen noch individuelleren Service und damit eine noch bessere Customer Experience zu bieten.“

Klaus Blüm, Leiter SKODA IT, ergänzt: „Bei SKODA setzen wir entlang der gesamten Wertschöpfungskette konsequent auf die umfassende Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Services für unsere Kunden. Um das Potenzial von Innovationen hier auch künftig früh zu erkennen, schnell zu erschließen und clever zu nutzen, stimmen wir uns mit den Fachabteilungen fortlaufend zur gemeinsamen Umsetzung neuer Digitalisierungsprojekte ab.“

Die App ,Sound Analyser‘ nutzt Technologien aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz, um zuverlässig, eindeutig und schnell den aktuellen Zustand von Verschleißteilen zu beurteilen und auf nötige Wartungsarbeiten hinzuweisen. Dazu bezieht das Programm verschiedene fahrzeugspezifische Parameter mit ein und analysiert das Nutzungsprofil des jeweiligen Pkw. So erleichtert ,Sound Analyser‘ den Servicetechnikern, die für die Nutzung der App lediglich ein handelsübliches Smartphone oder Tablet benötigen, eine präzise Diagnostik.

Die Nutzung des technisch hochkomplexen Programms gelingt intuitiv: Das Betriebsgeräusch des Fahrzeugs lässt sich mithilfe der App über das Smartphone aufnehmen. In einem nächsten Schritt vergleicht ein Algorithmus die Aufzeichnung mit hinterlegten Klangmustern und liefert auf dieser Basis eine konkrete Beschreibung des ermittelten Ergebnisses. Aktuell erkennt die App bereits zehn Muster mit einer Genauigkeit von über 90 Prozent, darunter Baugruppen wie das Lenkgetriebe, den Kompressor der Klimaanlage oder die Kupplungen des Direktschaltgetriebes (DSG). Gleichzeitig wird die App auf die Erkennung weiterer Klangmuster konditioniert.

Als technische Basis nutzt der ,Sound Analyser‘ neuronale Netzwerkalgorithmen. Die App wandelt die Tonaufnahme zunächst in ein Spektrogramm um, das Schallsignale bildlich darstellt. Mithilfe Künstlicher Intelligenz wird diese Darstellung anschließend mit den hinterlegten Werten abgeglichen, um Abweichungen zu identifizieren. Auf dieser Grundlage klassifiziert die App eventuell anstehenden Wartungs- oder Reparaturbedarf nach vorher festgelegten Modellen.

Die Smartphone-App läuft seit Juni 2019 im Versuchsbetrieb in 14 Ländern, darunter auch auf den Märkten Deutschland, Russland, Österreich oder Frankreich. Insgesamt beteiligen sich 245 SKODA Händler an dem Pilotprojekt. Sie liefern maßgeblich die Klangaufnahmen für den ,Lernprozess‘ der Software und tragen so unmittelbar zur Weiterentwicklung des Programms bei. Die schrittweise Einführung von Technologien zur Ermittlung akustischer Abweichungen vom Normalzustand eröffnet im Bereich der sensorgestützten Predictive Maintenance künftig zahlreiche Möglichkeiten, zudem lässt sich die Online-Verbindung des Fahrzeugs nutzen, um im Bedarfsfall direkt einen Termin bei der zuständigen Werkstatt zu vereinbaren.

Künstliche Intelligenz ist eine Säule der Digitalisierungsstrategie von SKODA AUTO

Technologien führen auf Basis Künstlicher Intelligenz kognitive Funktionen aus, die ansonsten ausschließlich der Mensch beherrscht. So können entsprechende Programme mit der Umgebung interagieren, Sachverhalte wahrnehmen und abwägen oder bestimmte Problemstellungen lösen. Als einer der Eckpfeiler der Strategie 2025 spielt Künstliche Intelligenz für SKODA AUTO eine Schlüsselrolle bei der weiteren Digitalisierung. Sie schließt beim tschechischen Automobilhersteller neben Produkten und Prozessen auch den Bereich der Dienstleistungen ein. Hier tragen KI-Technologien zum Beispiel dazu bei, personalisierte Kundenerlebnisse zu ermöglichen.

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Ulrich Bethscheider-Kieser
Leiter Produkt- und Markenkommunikation
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Media Relations
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ACV legt White Paper vor für eine bessere Verkehrspolitik

Köln (ots)

„16-26-36“: Neues Modell zur Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen

Der Automobil-Club Verkehr (ACV) hat in ein neues White Paper vorgestellt, in dem der Mobilitätsclub 8 Kernziele formuliert für eine bezahlbare und sichere, nachhaltige und faire Verkehrspolitik. Damit will der ACV nicht nur die Verkehrswende anschieben, sondern auch einen Beitrag zu aktuellen Diskussionen leisten. So macht der ACV beispielsweise einen neuen innovativen Lösungsvorschlag zur Anpassung des Bußgeldkatalogs.

Der Club plädiert für ein neues Drei-Stufen-Modell. Denn die bisherige Einteilung für Geschwindigkeitsverstöße ist in der Straßenverkehrsordnung zu grob angelegt („innerorts/außerorts“). Die Ahndung ist dadurch teilweise unfair und auch nicht geeignet, für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Mit dem ACV Modell ließe sich dagegen eine gerechtere, wirksamere Sanktionierung von Verstößen erreichen.

Der ACV empfiehlt eine dreistufige Einteilung in „innerorts“, „außerorts“ und „Autobahn“. In den vergangenen Monaten gab es Diskussionen darüber, ob ein einmonatiges Fahrverbot bereits nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h auf der Autobahn gerechtfertigt sei. Innerorts liegt die Grenze derzeit bei 21 km/h zu viel. Aufgrund eines Formfehlers im Verfahren zur StVO-Novelle 2020 ist diese Regelung zwar zurzeit ausgesetzt. Das grundsätzliche Problem wurde aber nicht behoben: Der Unterschied von nur 5 km/h zwischen einer Überschreitung innerorts zu außerorts wird von vielen Autofahrern und auch von einigen Verkehrsexperten als zu gering angesehen und als ungerecht empfunden.

Der Vorstoß des ACV würde diese Problematik beseitigen. Denn der Club schlägt vor, zur Sicherheit vor allem der schwächeren innerstädtischen Verkehrsteilnehmer die Grenze für ein einmonatiges Fahrverbot innerorts sogar von 21 auf 16 km/h abzusenken. Außerorts sollte die Grenze wie bisher bei 26 km/h bleiben und in der neuen, dritten Stufe auf der Autobahn von 26 auf 36 km/h angehoben werden. Der ACV macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass auch bei geringeren Überschreitungen schon Geldbußen drohen und sich die neue Regelung mit der einprägsamen Formel „16 – 26 – 36“ lediglich auf ein einmonatiges Fahrverbot bezieht.

„Bislang wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Landstraße genauso geahndet wie auf einer Autobahn“, erläutert ACV Geschäftsführer Holger Küster. „Es macht aber einen großen Unterschied, ob ich auf einer Landstraße mit beispielsweise 30 km/h zu schnell unterwegs bin oder auf einer Autobahn. Auf einer Landstraße mit Gegen- und Kreisverkehr, Bahnübergängen, Radfahrern oder sogar Fußgängern ist ein solcher Verstoß deutlich gefährlicher, als auf einer viel sichereren Autobahn.“ Innerorts verschärft sich das Problem sogar noch. Bislang erfolgt der Führerscheinentzug erst ab 21 km/h zu viel, wohlgemerkt nach Abzug der Toleranz. Mit Blick auf die angespannte Verkehrssituation in unseren Innenstädten erklärt Holger Küster: „Diese Grenze liegt viel zu hoch, das ist viel zu schnell. Bei mehr als 70 km/h besteht für Fußgänger und Radfahrer im Fall einer Kollision praktisch keine Überlebenschance mehr. Deshalb setzen wir uns dafür ein, die Grenze bereits bei 16 km/h zu viel zu ziehen. Wer innerorts die erlaubte Geschwindigkeit in so hohem Maß überschreitet, der gehört zumindest vorübergehend aus dem Verkehr gezogen.“

In seinem White Paper setzt sich der ACV darüber hinaus für einen bezahlbaren, sicheren, nachhaltigen und fairen Verkehr ein und plädiert für

-  eine Neuverteilung des Verkehrsraums speziell in den Städten 
-  mehr multimodale Mobilität 
-  die Förderung von Umweltfreundlichkeit 
-  die Minimierung von Risiken 
-  die Nutzung moderner Technologien 
-  die Förderung und Forderung von Fairness im Alltag 
-  den Schutz der individuellen Mobilität 
-  eine auch in Zukunft bezahlbare Mobilität

Mehr Informationen zum verkehrspolitischen White Paper des ACV finden sich in der neuen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift ACV Profil 04/2020 (seit 20. August bei den Mitgliedern). Hier geht`s zum E-Paper: www.acv.de/der-acv/mitgliedermagazin

Pressekontakt:

Gerrit Reichel
Pressesprecher, reichel@acv.de
ACV Automobil-Club Verkehr
Theodor-Heuss-Ring 19-21, 50668 Köln,
Tel.: 0221 – 91 26 91 58
Fax: 0221 – 91 26 91 26

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Rallye Italien Sardinien: SKODA Privatfahrer kämpfen in WRC2 und WRC3 um Siege

Mladá Boleslav (ots)

– Von SKODA Motorsport unterstütztes Team Oliver Solberg/Aaron Johnston (SWE/IRL) gehört beim sechsten Weltmeisterschaftslauf zu den Favoriten in der Kategorie WRC3

– Früherer WRC2-Champion Pontus Tidemand (SWE) führt WRC2-Wertung mit privat eingesetztem SKODA FABIA Rally2 evo an und möchte mit einem Sieg die Titelchancen wahren

– SKODA ist im Feld der 35 Rally2-Fahrzeuge mit 15 Nennungen wie schon im Vorjahr die stärkste Marke

Bei der Rallye Italien Sardinien (8. bis 11. Oktober 2020) starten der von SKODA unterstützte Nachwuchsfahrer Oliver Solberg (SWE) und sein Copilot Aaron Johnston (IRL) im SKODA FABIA Rally2 evo. Sie kämpfen um den Sieg in der Kategorie WRC3, die Privatfahrern vorbehalten ist. Beim sechsten Lauf zur FIA Rallye-Weltmeisterschaft 2020 treffen sie auch auf das polnische Privatteam Kajetan Kajetanowicz/Maciej Szczepaniak (POL/POL). Ihre Markenkollegen zählen zu den Favoriten auf den Sieg in der WRC3. Der frühere WRC2-Champion Pontus Tidemand (SWE) und Beifahrer Patrick Barth (SWE) führen in einem privaten SKODA FABIA Rally2 evo des Toksport WRT Teams die Meisterschaftstabelle in der WRC2-Kategorie an und möchten mit einem Sieg die Chancen auf den Titelgewinn wahren. Mit 15 Nennungen ist SKODA beim WM-Lauf auf Sardinien wie schon im Vorjahr die populärste Marke bei den Rally2-Fahrzeugen (ehemals R5).

SKODA Motorsport setzt seine Unterstützung talentierter Fahrer auch beim Weltmeisterschaftslauf auf Sardinien fort. Nach der Unterbrechung der Rallye-WM aufgrund von COVID-19 sind der 19-jährige Oliver Solberg (SWE) und Beifahrer Aaron Johnston (IRL) in Italien wieder mit einem SKODA FABIA Rally2 evo am Start. Sie zählen in der Privatfahrern vorbehaltenen WRC3-Kategorie zum Favoritenkreis.

SKODA Kundenteams konnten seit dem Neustart der FIA Rallye-Weltmeisterschaft Top-Ergebnisse einfahren. Der dreifache FIA Rallye-Europameister Kajetan Kajetanowicz aus Polen gewann mit Beifahrer Maciej Szczepaniak in einem privat eingesetzten SKODA FABIA Rally2 evo des Lotos-Rallye-Teams kürzlich die WRC3-Kategorie bei der Rallye Türkei. Er war außerdem der insgesamt Schnellste im Feld der Rally2-Fahrzeuge. Der WRC2-Champion von 2017, Pontus Tidemand, und Beifahrer Patrick Barth führen in einem privaten SKODA FABIA Rally2 evo des in der Eifel beheimateten Teams Toksport WRT derzeit die Meisterschaftstabelle in der WRC2-Kategorie an. Die beiden Schweden möchten mit einem Sieg ihre Titelchancen wahren.

SKODA war beim WM-Lauf auf Sardinien in den vergangenen Jahren stets erfolgreich. 2017 und 2018 gewann der Tscheche Jan Kopecky die WRC2-Kategorie, 2019 sorgten Kalle Rovanperä (FIN) und Jan Kopecky in ihrer Kategorie für einen SKODA Doppelsieg. Bei der diesjährigen Auflage stellt SKODA 15 Teams im 35 Teilnehmer starken Feld der Rally2-Fahrzeuge.

Bei der Rallye Italien Sardinien, die auf sandigen und steinigen Schotterpisten ausgetragen wird, stehen 16 Wertungsprüfungen über insgesamt 238,84 Kilometer auf dem Programm. Der Samstag ist wie schon im Vorjahr mit rund 102 Kilometern die längste Etappe der Rallye. Am Sonntag fällt die Entscheidung auf den verbleibenden vier Prüfungen an der Küste nördlich des Start- und Zielorts Alghero. Aufgrund der aktuellen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des COVID-19-Virus findet die Rallye Italien Sardinien erstmals ohne Zuschauer statt.

Wussten Sie schon, dass…

…die WM-Rallye Italien bis 2003 auf dem Festland mit Start und Ziel in San Remo stattfand, bevor sie auf die Mittelmeerinsel Sardinien verlegt wurde?

…der heutige italienische Lauf zur Weltmeisterschaft zum ersten Mal 1928 unter dem Namen ,Rally di Fiori‘ (Blumen-Rallye) ausgetragen wurde und seit der Gründung der WM im Jahr 1973 (mit Ausnahme von 2010, als er zur Interkontinentalen Rallye-Meisterschaft IRC gewertet wurde) zum Rallye-Kalender gehört?

…Michèle Mouton bei der Rallye San Remo 1981 ihren ersten Sieg in der Rallye-Weltmeisterschaft feierte und bis heute die einzige Frau in der Siegerliste der WM ist?

…auf der Wertungsprüfung ,Monte Lerno‘ der Rallye Italien Sardinien eine ähnlich spektakuläre Sprungkuppe wie der berühmte Fafe-Sprung in Portugal existiert und diese unter dem Namen ,Micky’s Jump‘ firmiert?

Der Kalender der FIA Rallye-Weltmeisterschaft 2020

Veranstaltung, Datum

  • Rallye Monte Carlo, 23.01.-26.01.2020
  • Rallye Schweden, 13.02.-16.02.2020
  • Rallye Estland, 04.09.-06.09.2020
  • Rallye Türkei, 18.09.-20.09.2020
  • Rallye Italien, 08.10.-11.10.2020
  • Rallye Belgien, 19.11.-22.11.2020

Pressekontakt:

Andreas Leue
Referent Motorsport und Tradition
Telefon: +49 6150-133 126
E-Mail: andreas.leue@skoda-auto.de

Ulrich Bethscheider-Kieser
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ACV legt White Paper vor für eine bessere Verkehrspolitik

Köln (ots)

„16-26-36“: Neues Modell zur Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen

Der Automobil-Club Verkehr (ACV) hat in ein neues White Paper vorgestellt, in dem der Mobilitätsclub 8 Kernziele formuliert für eine bezahlbare und sichere, nachhaltige und faire Verkehrspolitik. Damit will der ACV nicht nur die Verkehrswende anschieben, sondern auch einen Beitrag zu aktuellen Diskussionen leisten. So macht der ACV beispielsweise einen neuen innovativen Lösungsvorschlag zur Anpassung des Bußgeldkatalogs.

Der Club plädiert für ein neues Drei-Stufen-Modell. Denn die bisherige Einteilung für Geschwindigkeitsverstöße ist in der Straßenverkehrsordnung zu grob angelegt („innerorts/außerorts“). Die Ahndung ist dadurch teilweise unfair und auch nicht geeignet, für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Mit dem ACV Modell ließe sich dagegen eine gerechtere, wirksamere Sanktionierung von Verstößen erreichen.

Der ACV empfiehlt eine dreistufige Einteilung in „innerorts“, „außerorts“ und „Autobahn“. In den vergangenen Monaten gab es Diskussionen darüber, ob ein einmonatiges Fahrverbot bereits nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h auf der Autobahn gerechtfertigt sei. Innerorts liegt die Grenze derzeit bei 21 km/h zu viel. Aufgrund eines Formfehlers im Verfahren zur StVO-Novelle 2020 ist diese Regelung zwar zurzeit ausgesetzt. Das grundsätzliche Problem wurde aber nicht behoben: Der Unterschied von nur 5 km/h zwischen einer Überschreitung innerorts zu außerorts wird von vielen Autofahrern und auch von einigen Verkehrsexperten als zu gering angesehen und als ungerecht empfunden.

Der Vorstoß des ACV würde diese Problematik beseitigen. Denn der Club schlägt vor, zur Sicherheit vor allem der schwächeren innerstädtischen Verkehrsteilnehmer die Grenze für ein einmonatiges Fahrverbot innerorts sogar von 21 auf 16 km/h abzusenken. Außerorts sollte die Grenze wie bisher bei 26 km/h bleiben und in der neuen, dritten Stufe auf der Autobahn von 26 auf 36 km/h angehoben werden. Der ACV macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass auch bei geringeren Überschreitungen schon Geldbußen drohen und sich die neue Regelung mit der einprägsamen Formel „16 – 26 – 36“ lediglich auf ein einmonatiges Fahrverbot bezieht.

„Bislang wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Landstraße genauso geahndet wie auf einer Autobahn“, erläutert ACV Geschäftsführer Holger Küster. „Es macht aber einen großen Unterschied, ob ich auf einer Landstraße mit beispielsweise 30 km/h zu schnell unterwegs bin oder auf einer Autobahn. Auf einer Landstraße mit Gegen- und Kreisverkehr, Bahnübergängen, Radfahrern oder sogar Fußgängern ist ein solcher Verstoß deutlich gefährlicher, als auf einer viel sichereren Autobahn.“ Innerorts verschärft sich das Problem sogar noch. Bislang erfolgt der Führerscheinentzug erst ab 21 km/h zu viel, wohlgemerkt nach Abzug der Toleranz. Mit Blick auf die angespannte Verkehrssituation in unseren Innenstädten erklärt Holger Küster: „Diese Grenze liegt viel zu hoch, das ist viel zu schnell. Bei mehr als 70 km/h besteht für Fußgänger und Radfahrer im Fall einer Kollision praktisch keine Überlebenschance mehr. Deshalb setzen wir uns dafür ein, die Grenze bereits bei 16 km/h zu viel zu ziehen. Wer innerorts die erlaubte Geschwindigkeit in so hohem Maß überschreitet, der gehört zumindest vorübergehend aus dem Verkehr gezogen.“

In seinem White Paper setzt sich der ACV darüber hinaus für einen bezahlbaren, sicheren, nachhaltigen und fairen Verkehr ein und plädiert für

-  eine Neuverteilung des Verkehrsraums speziell in den Städten 
-  mehr multimodale Mobilität 
-  die Förderung von Umweltfreundlichkeit 
-  die Minimierung von Risiken 
-  die Nutzung moderner Technologien 
-  die Förderung und Forderung von Fairness im Alltag 
-  den Schutz der individuellen Mobilität 
-  eine auch in Zukunft bezahlbare Mobilität

Mehr Informationen zum verkehrspolitischen White Paper des ACV finden sich in der neuen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift ACV Profil 04/2020 (seit 20. August bei den Mitgliedern). Hier geht`s zum E-Paper: www.acv.de/der-acv/mitgliedermagazin

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Pressesprecher, reichel@acv.de
ACV Automobil-Club Verkehr
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Bußgeld: So fahren Sie sicher durch den Herbst Tipps für das Autofahren bei Nebel, Dunkelheit und Regen

Berlin (ots)

Die Tage werden kürzer und das Autofahren wird im Herbst zu einer größeren Herausforderung. Dunkelheit, Regen und Nebel erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr. Insbesondere die angepasste Fahrweise sowie der richtige Umgang mit den Scheinwerfern sind daher besonders wichtig. Aber auch beschlagene Scheiben oder Wildwechsel stellen ein erhöhtes Risiko im Herbst dar. Worauf Autofahrer in dieser Jahreszeit achten sollten, erklärt die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de/.

Geschwindigkeit drosseln

Ein wichtiger Faktor im Herbst ist die angepasste Geschwindigkeit. Die Witterungsbedingungen können sich schnell ändern und bei Nässe oder laubbedeckten Fahrbahnen nimmt die Bodenhaftung ab. Daher ist es wichtig, den Sicherheitsabstand zu erhöhen sowie die Geschwindigkeit zu drosseln. Laut Straßenverkehrsordnung § 3 dürfen Fahrzeugführer nur so schnell fahren, dass sie innerhalb der übersehbaren Strecke halten können. Passen Autofahrer die Geschwindigkeit nicht an und werden dabei geblitzt, drohen 100 Euro Bußgeld, sowie ein Punkt. Mit einer Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern erhöht sich das Bußgeld um weitere 20 Euro. Geschieht ein Unfall beträgt die Geldstrafe zusätzlich zu dem Punkt 145 Euro. Vorsicht ist insbesondere in Kurven und beim Überholen geboten.

Achtung bei Nebel und Regen

Kommt es zu Nebel oder Regen, reduziert sich oftmals die Sichtweite. Beträgt diese weniger als 50 Meter, ist laut Straßenverkehrsordnung höchstens Tempo 50 erlaubt. Die Sanktionen im Falle eines Verstoßes hierfür sind:

Außerorts

-  Bis 25 km/h: 80 Euro und 1 Punkt 
-  26-30 km/h: 95 Euro und 1 Punkt 
-  31-40 km/h: 160 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot 
-  41-50 km/h: 240 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot 
-  51-60 km/h: 440 Euro, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot 
-  Mehr als 60 km/h: 600 Euro, 2 Punkte sowie 3 Monate Fahrverbot

Innerorts

-  Bis 20 km/h: 80 Euro und 1 Punkt 
-  21-25 km/h: 95 Euro und 1 Punkt 
-  26-30 km/h: 140 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot 
-  31-40 km/h: 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot 
-  41-50 km/h: 280 Euro, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot 
-  51-60 km/h: 480 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot 
-  Mehr als 60 km/h: 680 Euro, 2 Punkte sowie 3 Monate Fahrverbot

Übrigens ist es auch verboten bei weniger als 50 m Sichtweite mit einem Kraftfahrzeug mit mehr als 7,5 t oder einem Gefahrentransporter zu überholen und den linken Fahrstreifen zu nutzen. Beim Überholen drohen 120 Euro Bußgeld sowie 1 Punkt in Flensburg. Bei Nutzung des linken Fahrstreifens sind es hingegen 80 Euro mit einem Punkt.

Auch bei etwas mehr Sichtweite, kann eine Reduktion der Geschwindigkeit ratsam sein. Denn so können Verkehrsteilnehmer weiterhin rechtszeitig reagieren. Bei weniger als 50 Meter Sichtweite müssen Autofahrer zusätzlich die Nebenschlussleuchte einschalten.

Gute Sicht dank freier Schreiben

Neben einer gedrosselten Geschwindigkeit helfen auch freie Scheiben die Gefahren des Herbstes zu minimieren. Denn was hilft es, wenn man trotz angestellten Scheinwerfern beschlagene oder schmutzige Scheiben hat? Entfernen Sie daher vor dem Losfahren Laub, Reif und Eis. Eine weitere Gefahrenquelle entsteht, wenn die Scheiben beschlagen. Zudem drohen 10 Euro Verwarngeld, wenn der Sichtbereich nicht frei ist. Kommt es zu einem Unfall ohne eine verletzte Person drohen 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei diesem Problem sollte allerdings die Klimaautomatik Abhilfe schaffen. Empfehlenswert ist der Automatikschalter oder die Enteisungsfunktion. Sollte keine im Auto vorhanden sein, hilft es auch das Gebläse Richtung Windschutzscheibe auf volle Leistung zu stellen.

Wischerblätter reinigen

Vergessen Sie auch nicht, die Wischerblätter zu reinigen. Denn auch verschmutze Scheibenwischer können die Sicht erschweren. Daher lohnt sich ein Blick auf die Wischergummis. Die Gummilippen sind durch Hitze und UV-Strahlung schnell spröde. In diesem Fall müssen sie ausgetauscht werden. Sind sie nur verschmutzt, kann man die Wischergummis mit einer weichen Bürste säubern und danach mit einem feuchten Lappen nachreinigen. Sollte dies nicht ausreichen, kann etwas Frostschutz als Reinigungszusatz helfen. Zusätzlich ist es hilfreich, wenn Frostschutz zur Wischerflüssigkeit gegeben wird, um ein Einfrieren zu verhindern.

Licht anschalten

Licht spielt im Herbst sowohl für Autofahrer als auch für andere Verkehrsteilnehmer eine wichtige Rolle. Autofahrer sollten daher frühzeitig das Abblendlicht einschalten. Denn sobald es etwas dunkler wird, reicht das Tagfahrlicht nicht mehr aus. Hinzukommt, dass das Auto hinten nicht beleuchtet ist. Fährt man bei schlechter Sicht ohne Abblendlicht drohen innerorts 25 Euro Bußgeld und außerorts 60 Euro sowie ein Punkt. Aufgrund der besseren Sichtbarkeit ist es außerdem empfehlenswert, das Licht auch tagsüber einzuschalten. In einigen anderen europäischen Ländern wie Polen ist dies sogar Pflicht. Defekte Beleuchtung sollte schnellstmöglich ausgetauscht oder repariert werden. Zudem gibt es noch die Möglichkeit, in der Kfz-Werkstatt einen jährlichen Lichttest zu machen. Denn wenn die Scheinwerfer falsch eingestellt sind, kann der Gegenverkehr geblendet werden und es entstehen gefährliche Situationen. Wichtig zu wissen ist, dass bei Nebel die Lichtautomatik nicht immer zuverlässig funktioniert. Denn Sie reagiert auf deutliche Helligkeitsunterschiede, die bei Nebel nicht mehr gegeben sind. Daher ist es besser, die Lampen manuell einzuschalten.

Hilfe im Bußgeldverfahren über Geblitzt.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Pressekontakt:

CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
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Original-Content von: CODUKA GmbH

ACV legt White Paper vor für eine bessere Verkehrspolitik

Köln (ots)

„16-26-36“: Neues Modell zur Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen

Der Automobil-Club Verkehr (ACV) hat in ein neues White Paper vorgestellt, in dem der Mobilitätsclub 8 Kernziele formuliert für eine bezahlbare und sichere, nachhaltige und faire Verkehrspolitik. Damit will der ACV nicht nur die Verkehrswende anschieben, sondern auch einen Beitrag zu aktuellen Diskussionen leisten. So macht der ACV beispielsweise einen neuen innovativen Lösungsvorschlag zur Anpassung des Bußgeldkatalogs.

Der Club plädiert für ein neues Drei-Stufen-Modell. Denn die bisherige Einteilung für Geschwindigkeitsverstöße ist in der Straßenverkehrsordnung zu grob angelegt („innerorts/außerorts“). Die Ahndung ist dadurch teilweise unfair und auch nicht geeignet, für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Mit dem ACV Modell ließe sich dagegen eine gerechtere, wirksamere Sanktionierung von Verstößen erreichen.

Der ACV empfiehlt eine dreistufige Einteilung in „innerorts“, „außerorts“ und „Autobahn“. In den vergangenen Monaten gab es Diskussionen darüber, ob ein einmonatiges Fahrverbot bereits nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h auf der Autobahn gerechtfertigt sei. Innerorts liegt die Grenze derzeit bei 21 km/h zu viel. Aufgrund eines Formfehlers im Verfahren zur StVO-Novelle 2020 ist diese Regelung zwar zurzeit ausgesetzt. Das grundsätzliche Problem wurde aber nicht behoben: Der Unterschied von nur 5 km/h zwischen einer Überschreitung innerorts zu außerorts wird von vielen Autofahrern und auch von einigen Verkehrsexperten als zu gering angesehen und als ungerecht empfunden.

Der Vorstoß des ACV würde diese Problematik beseitigen. Denn der Club schlägt vor, zur Sicherheit vor allem der schwächeren innerstädtischen Verkehrsteilnehmer die Grenze für ein einmonatiges Fahrverbot innerorts sogar von 21 auf 16 km/h abzusenken. Außerorts sollte die Grenze wie bisher bei 26 km/h bleiben und in der neuen, dritten Stufe auf der Autobahn von 26 auf 36 km/h angehoben werden. Der ACV macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass auch bei geringeren Überschreitungen schon Geldbußen drohen und sich die neue Regelung mit der einprägsamen Formel „16 – 26 – 36“ lediglich auf ein einmonatiges Fahrverbot bezieht.

„Bislang wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Landstraße genauso geahndet wie auf einer Autobahn“, erläutert ACV Geschäftsführer Holger Küster. „Es macht aber einen großen Unterschied, ob ich auf einer Landstraße mit beispielsweise 30 km/h zu schnell unterwegs bin oder auf einer Autobahn. Auf einer Landstraße mit Gegen- und Kreisverkehr, Bahnübergängen, Radfahrern oder sogar Fußgängern ist ein solcher Verstoß deutlich gefährlicher, als auf einer viel sichereren Autobahn.“ Innerorts verschärft sich das Problem sogar noch. Bislang erfolgt der Führerscheinentzug erst ab 21 km/h zu viel, wohlgemerkt nach Abzug der Toleranz. Mit Blick auf die angespannte Verkehrssituation in unseren Innenstädten erklärt Holger Küster: „Diese Grenze liegt viel zu hoch, das ist viel zu schnell. Bei mehr als 70 km/h besteht für Fußgänger und Radfahrer im Fall einer Kollision praktisch keine Überlebenschance mehr. Deshalb setzen wir uns dafür ein, die Grenze bereits bei 16 km/h zu viel zu ziehen. Wer innerorts die erlaubte Geschwindigkeit in so hohem Maß überschreitet, der gehört zumindest vorübergehend aus dem Verkehr gezogen.“

In seinem White Paper setzt sich der ACV darüber hinaus für einen bezahlbaren, sicheren, nachhaltigen und fairen Verkehr ein und plädiert für

-  eine Neuverteilung des Verkehrsraums speziell in den Städten 
-  mehr multimodale Mobilität 
-  die Förderung von Umweltfreundlichkeit 
-  die Minimierung von Risiken 
-  die Nutzung moderner Technologien 
-  die Förderung und Forderung von Fairness im Alltag 
-  den Schutz der individuellen Mobilität 
-  eine auch in Zukunft bezahlbare Mobilität

Mehr Informationen zum verkehrspolitischen White Paper des ACV finden sich in der neuen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift ACV Profil 04/2020 (seit 20. August bei den Mitgliedern). Hier geht`s zum E-Paper: www.acv.de/der-acv/mitgliedermagazin

Pressekontakt:

Gerrit Reichel
Pressesprecher, reichel@acv.de
ACV Automobil-Club Verkehr
Theodor-Heuss-Ring 19-21, 50668 Köln,
Tel.: 0221 – 91 26 91 58
Fax: 0221 – 91 26 91 26

Original-Content von: ACV Automobil-Club Verkehr, übermittelt durch news aktuell

Bußgeld: So fahren Sie sicher durch den Herbst Tipps für das Autofahren bei Nebel, Dunkelheit und Regen

Berlin (ots)

Die Tage werden kürzer und das Autofahren wird im Herbst zu einer größeren Herausforderung. Dunkelheit, Regen und Nebel erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr. Insbesondere die angepasste Fahrweise sowie der richtige Umgang mit den Scheinwerfern sind daher besonders wichtig. Aber auch beschlagene Scheiben oder Wildwechsel stellen ein erhöhtes Risiko im Herbst dar. Worauf Autofahrer in dieser Jahreszeit achten sollten, erklärt die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de/.

Geschwindigkeit drosseln

Ein wichtiger Faktor im Herbst ist die angepasste Geschwindigkeit. Die Witterungsbedingungen können sich schnell ändern und bei Nässe oder laubbedeckten Fahrbahnen nimmt die Bodenhaftung ab. Daher ist es wichtig, den Sicherheitsabstand zu erhöhen sowie die Geschwindigkeit zu drosseln. Laut Straßenverkehrsordnung § 3 dürfen Fahrzeugführer nur so schnell fahren, dass sie innerhalb der übersehbaren Strecke halten können. Passen Autofahrer die Geschwindigkeit nicht an und werden dabei geblitzt, drohen 100 Euro Bußgeld, sowie ein Punkt. Mit einer Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern erhöht sich das Bußgeld um weitere 20 Euro. Geschieht ein Unfall beträgt die Geldstrafe zusätzlich zu dem Punkt 145 Euro. Vorsicht ist insbesondere in Kurven und beim Überholen geboten.

Achtung bei Nebel und Regen

Kommt es zu Nebel oder Regen, reduziert sich oftmals die Sichtweite. Beträgt diese weniger als 50 Meter, ist laut Straßenverkehrsordnung höchstens Tempo 50 erlaubt. Die Sanktionen im Falle eines Verstoßes hierfür sind:

Außerorts

-  Bis 25 km/h: 80 Euro und 1 Punkt 
-  26-30 km/h: 95 Euro und 1 Punkt 
-  31-40 km/h: 160 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot 
-  41-50 km/h: 240 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot 
-  51-60 km/h: 440 Euro, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot 
-  Mehr als 60 km/h: 600 Euro, 2 Punkte sowie 3 Monate Fahrverbot

Innerorts

-  Bis 20 km/h: 80 Euro und 1 Punkt 
-  21-25 km/h: 95 Euro und 1 Punkt 
-  26-30 km/h: 140 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot 
-  31-40 km/h: 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot 
-  41-50 km/h: 280 Euro, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot 
-  51-60 km/h: 480 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot 
-  Mehr als 60 km/h: 680 Euro, 2 Punkte sowie 3 Monate Fahrverbot

Übrigens ist es auch verboten bei weniger als 50 m Sichtweite mit einem Kraftfahrzeug mit mehr als 7,5 t oder einem Gefahrentransporter zu überholen und den linken Fahrstreifen zu nutzen. Beim Überholen drohen 120 Euro Bußgeld sowie 1 Punkt in Flensburg. Bei Nutzung des linken Fahrstreifens sind es hingegen 80 Euro mit einem Punkt.

Auch bei etwas mehr Sichtweite, kann eine Reduktion der Geschwindigkeit ratsam sein. Denn so können Verkehrsteilnehmer weiterhin rechtszeitig reagieren. Bei weniger als 50 Meter Sichtweite müssen Autofahrer zusätzlich die Nebenschlussleuchte einschalten.

Gute Sicht dank freier Schreiben

Neben einer gedrosselten Geschwindigkeit helfen auch freie Scheiben die Gefahren des Herbstes zu minimieren. Denn was hilft es, wenn man trotz angestellten Scheinwerfern beschlagene oder schmutzige Scheiben hat? Entfernen Sie daher vor dem Losfahren Laub, Reif und Eis. Eine weitere Gefahrenquelle entsteht, wenn die Scheiben beschlagen. Zudem drohen 10 Euro Verwarngeld, wenn der Sichtbereich nicht frei ist. Kommt es zu einem Unfall ohne eine verletzte Person drohen 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei diesem Problem sollte allerdings die Klimaautomatik Abhilfe schaffen. Empfehlenswert ist der Automatikschalter oder die Enteisungsfunktion. Sollte keine im Auto vorhanden sein, hilft es auch das Gebläse Richtung Windschutzscheibe auf volle Leistung zu stellen.

Wischerblätter reinigen

Vergessen Sie auch nicht, die Wischerblätter zu reinigen. Denn auch verschmutze Scheibenwischer können die Sicht erschweren. Daher lohnt sich ein Blick auf die Wischergummis. Die Gummilippen sind durch Hitze und UV-Strahlung schnell spröde. In diesem Fall müssen sie ausgetauscht werden. Sind sie nur verschmutzt, kann man die Wischergummis mit einer weichen Bürste säubern und danach mit einem feuchten Lappen nachreinigen. Sollte dies nicht ausreichen, kann etwas Frostschutz als Reinigungszusatz helfen. Zusätzlich ist es hilfreich, wenn Frostschutz zur Wischerflüssigkeit gegeben wird, um ein Einfrieren zu verhindern.

Licht anschalten

Licht spielt im Herbst sowohl für Autofahrer als auch für andere Verkehrsteilnehmer eine wichtige Rolle. Autofahrer sollten daher frühzeitig das Abblendlicht einschalten. Denn sobald es etwas dunkler wird, reicht das Tagfahrlicht nicht mehr aus. Hinzukommt, dass das Auto hinten nicht beleuchtet ist. Fährt man bei schlechter Sicht ohne Abblendlicht drohen innerorts 25 Euro Bußgeld und außerorts 60 Euro sowie ein Punkt. Aufgrund der besseren Sichtbarkeit ist es außerdem empfehlenswert, das Licht auch tagsüber einzuschalten. In einigen anderen europäischen Ländern wie Polen ist dies sogar Pflicht. Defekte Beleuchtung sollte schnellstmöglich ausgetauscht oder repariert werden. Zudem gibt es noch die Möglichkeit, in der Kfz-Werkstatt einen jährlichen Lichttest zu machen. Denn wenn die Scheinwerfer falsch eingestellt sind, kann der Gegenverkehr geblendet werden und es entstehen gefährliche Situationen. Wichtig zu wissen ist, dass bei Nebel die Lichtautomatik nicht immer zuverlässig funktioniert. Denn Sie reagiert auf deutliche Helligkeitsunterschiede, die bei Nebel nicht mehr gegeben sind. Daher ist es besser, die Lampen manuell einzuschalten.

Hilfe im Bußgeldverfahren über Geblitzt.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Pressekontakt:

CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

Original-Content von: CODUKA GmbH

Deutschland-Premiere: Ford Europa-Präsident Stuart Rowley präsentiert den neuen Mustang Mach-E GT

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neuen Mustang Mach-E GT
Damit die Kunden mit ihren rein elektrischen und den Plug-in-Hybrid-Modellen von Ford direkten Zugang zu Ladepunkten haben, hat das Unternehmen das FordPass-Ladenetzwerk aufgebaut. Mit 30.000 neuen Stationen seit Oktober 2019 ist es eines der größten Netzwerke für öffentlich zugängliche Ladepunkte in Europa. Dank der Partnerschaft mit NewMotion können die Ford-Kunden über nur ein Kundenkonto sehr einfach eine der mittlerweile über 155.000 Ladestationen in 21 europäischen Ländern finden, diese per Navigation anfahren, ihr Auto laden, bezahlen und den Ladevorgang bei Bedarf aus der Ferne überwachen. Das Bild zeigt den Ford Mustang Mach-E mit Allradantrieb. / Deutschland-Premiere: Ford Europa-Präsident Stuart Rowley präsentiert den neuen Mustang Mach-E GT / Quellenangabe: „obs/Ford-Werke GmbH“

Deutschland-Premiere: Ford Europa-Präsident Stuart Rowley präsentiert den neuen Mustang Mach-E GT

Die High-Performance-Version des Elektro-Crossover mit 342 kW (465 PS) kommt in Deutschland Ende 2021 auf den Markt
Auf Wunsch lieferbar: die Ford Connected Wallbox mit 7,5 Meter langem Ladekabel
Rowley: „Der neue Mustang Mach-E GT zeigt, was ein batterie-elektrischer Antrieb alles leisten kann“
Dank der Partnerschaft mit NewMotion können die Ford-Kunden sehr einfach eine der mittlerweile über 155.000 Ladestationen in 21 europäischen Ländern anfahren
Hans Jörg Klein, Geschäftsführender Direktor für Deutschland, Österreich, Schweiz & Geschäftsführer Marketing und Verkauf der Ford-Werke GmbH: „Ford anerkennt die ehrgeizigen Brüsseler Klimaziele und hält sie grundsätzlich für erreichbar. Allerdings erfordert das eine unterstützende EU-Politik zur grundlegenden Verbesserung der Rahmenbedingungen“
Klein: Flächendeckende Ladeinfrastruktur für elektrifizierte Fahrzeuge ist nach wie vor die wichtigste Voraussetzung für den zügigen Ausbau der Elektromobilität und der Kundenakzeptanz
„Go Electric“-Erlebniswelt auf dem Hamburger Spielbudenplatz ist öffentlich zugänglich

Deutschland-Premiere in Hamburg: Stuart Rowley, Präsident von Ford Europa, hat heute auf der „Go Electric“-Veranstaltung des Unternehmens den neuen Mustang Mach-E GT* vorgestellt. Die High-Performance-Version des Elektro-Crossover kommt in Deutschland Ende 2021 auf den Markt und entwickelt eine Spitzenleistung von 342 kW (465 PS)*. Der rein elektrische Antriebsstrang überträgt seine Kraft per serienmäßigem Allradantrieb auf die Straße. So lässt sich das enorme Drehmoment von 830 Nm besonders eindrucksvoll in Vortrieb umsetzen: Für den Sprint von 0 auf 100 km/h vergehen nur 3,7 Sekunden1). Die elektronisch begrenzte Höchstgeschwindigkeit erreicht der Mustang Mach-E GT bei 200 km/h.

Auf Wunsch: die Ford Connected Wallbox mit 7,5 Meter langem Ladekabel

Ford gab heute Partnerschaften für Ford Connected Wallbox-Installationsdienste mit sieben Unternehmen bekannt, die 14 Märkte in ganz Europa abdecken, um seinen Kunden ebenso einfache wie kostengünstige Ladelösungen für zu Hause anbieten zu können.

Ford bietet Kunden mit vollelektrischen und mit Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen auf Wunsch eine Ford Connected Wallbox an, die in Deutschland, Österreich und der Schweiz von der Firma Alpiq installiert werden. Das an der Wand montierte Ladegerät (Wallbox) ist in den Leistungsstufen 7,4 kW und 11 kW verfügbar und kann die Batterie zum Beispiel des Mustang Mach-E in weniger als sechs Stunden von 10 auf 80 Prozent aufladen2). Die Wallboxen sind wetterfest und eignen sich daher auch für eine Installation im Freien. Zum Lieferumfang gehört ein 7,5 Meter langes Ladekabel. Die Käufer des Mustang Mach-E erhalten serienmäßig zwei Ladekabel.

Besitzer der Ford Connected Wallbox können diese Box mithilfe der FordPass-Smartphone-App von ihrem Smartphone aus überwachen und steuern. So lässt sie zum Beispiel der aktuelle Ladezustand und der Energieverbrauch überprüfen.

„Der neue Mustang Mach-E GT zeigt, was ein batterie-elektrischer Antrieb alles leisten kann“, sagte Rowley bei der statischen Vorstellung des Fahrzeugs. „Aber Performance alleine bringt nichts, wenn die Fahrer nicht volles Vertrauen in die Alltagstauglichkeit ihres Autos haben. Durch unsere Lade-Initiativen können die Käufer eines Mustang Mach-E ihr Fahrerlebnis unbeschwert genießen, denn sie wissen, dass sie in ganz Europa jederzeit schnell und einfach Strom nachladen können“, so der Ford Europa-Präsident.

FordPass-Ladenetzwerk: unkompliziert Strom tanken

Damit die Kunden mit ihren rein elektrischen und den Plug-in-Hybrid-Modellen von Ford direkten Zugang zu Ladepunkten haben, hat das Unternehmen das FordPass-Ladenetzwerk aufgebaut. Mit 30.000 neuen Stationen seit Oktober 2019 ist es eines der größten Netzwerke für öffentlich zugängliche Ladepunkte in Europa. Dank der Partnerschaft mit NewMotion können die Ford-Kunden über nur ein Kundenkonto3) sehr einfach eine der mittlerweile über 155.000 Ladestationen in 21 europäischen Ländern finden, diese per Navigation anfahren, ihr Auto laden, bezahlen und den Ladevorgang bei Bedarf aus der Ferne überwachen.

Ford Kunden: kostenloser Zugang zum IONITY Ladenetzwerk und ermäßigter Tarif

Darüber hinaus stehen auch 400 Schnell-Ladestationen (HPC) mit ihren fast 2.400 Ladepunkten zur Verfügung, die das IONITY-Konsortium – zu dessen Gründungsmitgliedern und Teilhabern Ford zählt – bis Ende 2020 entlang europäischer Fernverkehrsstraßen errichtet.

Außer dem kostenlosen Zugang zum IONITY Schnell-Ladenetz erhalten die Ford-Kunden für das erste Jahr zusätzlich einen ermäßigten Tarif von 0,31 Euro/kWh (inklusive Mehrwertsteuer) anstelle des Normaltarifs von 0,79 Euro/kWh. Dies gilt für alle Ford-Kunden in Europa, die ihr elektrifiziertes Ford-Fahrzeug an einem IONITY-Ladepunkt in Deutschland „betanken“.

Der Ford Mustang Mach-E kann an IONITY- und weiteren HPC-Ladepunkten eine Ladeleistung von bis zu 150 kW nutzen und damit die Ladezeiten deutlich senken. Wird der Mustang Mach-E an einer IONITY-Station mit 150 kW nachgeladen, genügen bereits zehn Minuten, damit er durchschnittlich weitere 119 Kilometer Reichweite gewinnt (Konfiguration mit Extended Range-Batterie und Heckantrieb). Die maximale Reichweite dieser Variante nach WLTP-Norm liegt voraussichtlich bei bis zu 610 Kilometern2).

Ford-Geschäftsführer Klein: EU-Klimaschutzziele sind grundsätzlich erreichbar

Hans Jörg Klein, Geschäftsführender Direktor für Deutschland, Österreich, Schweiz & Geschäftsführer Marketing und Verkauf der Ford-Werke GmbH, sagte in Hamburg, dass Ford die ehrgeizigen Brüsseler Klimaziele anerkennt und grundsätzlich für erreichbar hält. „Allerdings erfordert dies über die reine Zielsetzung hinaus eine unterstützende EU-Politik zur Schaffung der Rahmenbedingungen, allen voran der Ladeinfrastruktur für elektrifizierte Fahrzeuge“.

Eine flächendeckende Ladeinfrastruktur, so Klein, sei nach wie vor die wichtigste Voraussetzung für den zügigen Ausbau der Elektromobilität und die Akzeptanz der Kunden für elektrifizierte Fahrzeuge. Für Ford spiele darüber hinaus auch die Erschwinglichkeit der E-Fahrzeuge eine wichtige Rolle. Klein betonte, dass insbesondere Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV) aufgrund ihrer Variabilität und ihrer uneingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten wichtige Meilensteine für die Erreichung der ambitionierten EU-Klimaschutzziele im Verkehrssektor seien. „Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Antrieb lassen sich in vielen innerstädtischen Situation wie batterie-elektrische Fahrzeuge bewegen und damit lokal emissionsfrei. Wenn sie dann noch, wie zum Beispiel der Transit Custom PHEV, über eine Geofencing-Funktion verfügen, bei der das Auto mit der Einfahrt in eine innerstädtische Umweltzone automatisch in den Elektromodus wechselt, muss sich der Fahrer um nichts mehr kümmern“.

Klein machte abschließend darauf aufmerksam, dass Ford in Deutschland derzeit den Kauf seiner Hybrid-Fahrzeuge besonders fördert. Bei den sogenannten „Hybrid-Wochen“ gehe es um attraktive Finanzierungs- und Leasingangebote für alle Ford-Fahrzeuglinien mit Hybrid-Antrieb – vom Ford Fiesta mild Hybrid (48-Volt-Technologie) bis hin zum Explorer PHEV.

Die „Go Electric“-Erlebniswelt

Die „Go Electric“-Erlebniswelt von Ford ist ab Samstag, 10. Oktober, bis einschließlich Sonntag, 18. Oktober, für die Öffentlichkeit kostenlos und unter Einhaltung der strengen Hygiene-Schutzmaßnahmen zugänglich (Spielbudenplatz, Hamburg-St. Pauli, jeweils von 10 bis 20 Uhr). Als besonderes Highlight können die Besucher den rein batterie-elektrischen Mustang Mach-E bei einer Mitfahrt an der Seite eines geschulten Instruktors erleben. Darüber hinaus stehen weitere Fahrzeuge aus der elektrifizierten Flotte von Ford für Testfahrten (Beifahrer) zur Verfügung. Außerdem wird bei geführten Touren durch die „Go Electric“-Erlebniswelt Wissenswertes über die Elektrifizierung im Allgemeinen und speziell bei Ford präsentiert.

Ford will mit der über 700 Quadratmeter großen „Go Electric“-Erlebniswelt, die zuvor bereits in London und in Rotterdam Station gemacht hatte, das Wissen über die Elektromobilität vertiefen, etwaige Vorbehalte gegen elektrifizierte Fahrzeuge abbauen und das Vertrauen der Verbraucher in die zahlreichen Vorteile elektrifizierter Fahrzeuge stärken.

* Stromverbrauch des Ford Mustang Mach-E (in kWh/100 km): 19,5 – 16,5; CO2-Emissionen (in g/km): 0**.

* Stromverbrauch des Ford Mustang Mach-E GT: Fahrzeug wird noch nicht zum Verkauf angeboten.

** Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt.

Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

Die angegebenen Werte dieses Fahrzeugtyps wurden bereits anhand des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zu Vergleichszwecken zurückgerechnet. Bitte beachten Sie, dass für CO2-Ausstoß-basierte Steuern oder Abgaben seit dem 1.September 2018 die nach WLTP ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Daher können für die Bemessung solcher Steuern und Abgaben andere Werte als die hier angegebenen gelten.

Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.

Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG: Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei http://www.dat.de/ unentgeltlich erhältlich ist. Für weitere Informationen siehe Pkw-EnVKV-Verordnung.

1) Testdaten von Ford, basierend auf einer Prüfmethodik mit rollendem Start.

2) Angestrebte Reichweite und Ladezeiten basieren auf vom Hersteller in Tests erzielten Werten und Berechnungen gemäß dem WLTP-Zyklus. Reichweite nach den ersten 10 Minuten des Ladevorgangs geschätzt. Offiziell homologierte Zahlen zur Energieeffizienz werden rechtzeitig vor dem Verkaufsstart bekanntgegeben. Die tatsächliche Ladegeschwindigkeit sinkt, wenn sich die Batterie dem Erreichen ihrer vollen Kapazität nähert. Ergebnisse können je nach Spitzenladezeiten und Ladezustand der Batterie variieren. Die tatsächliche Reichweite des Fahrzeugs variiert je nach Bedingungen wie Witterung, Fahrzeugnutzung, Fahrzeugwartung sowie Alter und Zustand der Lithium-Ionen-Batterie.

3) Aktivierung erforderlich

Ford-Werke GmbH

Die Ford-Werke GmbH ist ein deutscher Automobilhersteller und Mobilitätsanbieter mit Sitz in Köln. Das Unternehmen beschäftigt an den Standorten Köln, Saarlouis und Aachen mehr als 22.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seit der Gründung im Jahr 1925 haben die Ford-Werke mehr als 47 Millionen Fahrzeuge produziert. Weitere Presse-Informationen finden Sie unter .

Pressekontakt:

Isfried Hennen
Ford-Werke GmbH
0221/90-17518
ihennen1@ford.com

Original-Content von: Ford-Werke GmbH

Bußgeld: So fahren Sie sicher durch den Herbst Tipps für das Autofahren bei Nebel, Dunkelheit und Regen

Berlin (ots)

Die Tage werden kürzer und das Autofahren wird im Herbst zu einer größeren Herausforderung. Dunkelheit, Regen und Nebel erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr. Insbesondere die angepasste Fahrweise sowie der richtige Umgang mit den Scheinwerfern sind daher besonders wichtig. Aber auch beschlagene Scheiben oder Wildwechsel stellen ein erhöhtes Risiko im Herbst dar. Worauf Autofahrer in dieser Jahreszeit achten sollten, erklärt die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de/.

Geschwindigkeit drosseln

Ein wichtiger Faktor im Herbst ist die angepasste Geschwindigkeit. Die Witterungsbedingungen können sich schnell ändern und bei Nässe oder laubbedeckten Fahrbahnen nimmt die Bodenhaftung ab. Daher ist es wichtig, den Sicherheitsabstand zu erhöhen sowie die Geschwindigkeit zu drosseln. Laut Straßenverkehrsordnung § 3 dürfen Fahrzeugführer nur so schnell fahren, dass sie innerhalb der übersehbaren Strecke halten können. Passen Autofahrer die Geschwindigkeit nicht an und werden dabei geblitzt, drohen 100 Euro Bußgeld, sowie ein Punkt. Mit einer Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern erhöht sich das Bußgeld um weitere 20 Euro. Geschieht ein Unfall beträgt die Geldstrafe zusätzlich zu dem Punkt 145 Euro. Vorsicht ist insbesondere in Kurven und beim Überholen geboten.

Achtung bei Nebel und Regen

Kommt es zu Nebel oder Regen, reduziert sich oftmals die Sichtweite. Beträgt diese weniger als 50 Meter, ist laut Straßenverkehrsordnung höchstens Tempo 50 erlaubt. Die Sanktionen im Falle eines Verstoßes hierfür sind:

Außerorts

-  Bis 25 km/h: 80 Euro und 1 Punkt 
-  26-30 km/h: 95 Euro und 1 Punkt 
-  31-40 km/h: 160 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot 
-  41-50 km/h: 240 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot 
-  51-60 km/h: 440 Euro, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot 
-  Mehr als 60 km/h: 600 Euro, 2 Punkte sowie 3 Monate Fahrverbot

Innerorts

-  Bis 20 km/h: 80 Euro und 1 Punkt 
-  21-25 km/h: 95 Euro und 1 Punkt 
-  26-30 km/h: 140 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot 
-  31-40 km/h: 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot 
-  41-50 km/h: 280 Euro, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot 
-  51-60 km/h: 480 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot 
-  Mehr als 60 km/h: 680 Euro, 2 Punkte sowie 3 Monate Fahrverbot

Übrigens ist es auch verboten bei weniger als 50 m Sichtweite mit einem Kraftfahrzeug mit mehr als 7,5 t oder einem Gefahrentransporter zu überholen und den linken Fahrstreifen zu nutzen. Beim Überholen drohen 120 Euro Bußgeld sowie 1 Punkt in Flensburg. Bei Nutzung des linken Fahrstreifens sind es hingegen 80 Euro mit einem Punkt.

Auch bei etwas mehr Sichtweite, kann eine Reduktion der Geschwindigkeit ratsam sein. Denn so können Verkehrsteilnehmer weiterhin rechtszeitig reagieren. Bei weniger als 50 Meter Sichtweite müssen Autofahrer zusätzlich die Nebenschlussleuchte einschalten.

Gute Sicht dank freier Schreiben

Neben einer gedrosselten Geschwindigkeit helfen auch freie Scheiben die Gefahren des Herbstes zu minimieren. Denn was hilft es, wenn man trotz angestellten Scheinwerfern beschlagene oder schmutzige Scheiben hat? Entfernen Sie daher vor dem Losfahren Laub, Reif und Eis. Eine weitere Gefahrenquelle entsteht, wenn die Scheiben beschlagen. Zudem drohen 10 Euro Verwarngeld, wenn der Sichtbereich nicht frei ist. Kommt es zu einem Unfall ohne eine verletzte Person drohen 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei diesem Problem sollte allerdings die Klimaautomatik Abhilfe schaffen. Empfehlenswert ist der Automatikschalter oder die Enteisungsfunktion. Sollte keine im Auto vorhanden sein, hilft es auch das Gebläse Richtung Windschutzscheibe auf volle Leistung zu stellen.

Wischerblätter reinigen

Vergessen Sie auch nicht, die Wischerblätter zu reinigen. Denn auch verschmutze Scheibenwischer können die Sicht erschweren. Daher lohnt sich ein Blick auf die Wischergummis. Die Gummilippen sind durch Hitze und UV-Strahlung schnell spröde. In diesem Fall müssen sie ausgetauscht werden. Sind sie nur verschmutzt, kann man die Wischergummis mit einer weichen Bürste säubern und danach mit einem feuchten Lappen nachreinigen. Sollte dies nicht ausreichen, kann etwas Frostschutz als Reinigungszusatz helfen. Zusätzlich ist es hilfreich, wenn Frostschutz zur Wischerflüssigkeit gegeben wird, um ein Einfrieren zu verhindern.

Licht anschalten

Licht spielt im Herbst sowohl für Autofahrer als auch für andere Verkehrsteilnehmer eine wichtige Rolle. Autofahrer sollten daher frühzeitig das Abblendlicht einschalten. Denn sobald es etwas dunkler wird, reicht das Tagfahrlicht nicht mehr aus. Hinzukommt, dass das Auto hinten nicht beleuchtet ist. Fährt man bei schlechter Sicht ohne Abblendlicht drohen innerorts 25 Euro Bußgeld und außerorts 60 Euro sowie ein Punkt. Aufgrund der besseren Sichtbarkeit ist es außerdem empfehlenswert, das Licht auch tagsüber einzuschalten. In einigen anderen europäischen Ländern wie Polen ist dies sogar Pflicht. Defekte Beleuchtung sollte schnellstmöglich ausgetauscht oder repariert werden. Zudem gibt es noch die Möglichkeit, in der Kfz-Werkstatt einen jährlichen Lichttest zu machen. Denn wenn die Scheinwerfer falsch eingestellt sind, kann der Gegenverkehr geblendet werden und es entstehen gefährliche Situationen. Wichtig zu wissen ist, dass bei Nebel die Lichtautomatik nicht immer zuverlässig funktioniert. Denn Sie reagiert auf deutliche Helligkeitsunterschiede, die bei Nebel nicht mehr gegeben sind. Daher ist es besser, die Lampen manuell einzuschalten.

Hilfe im Bußgeldverfahren über Geblitzt.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Pressekontakt:

CODUKA GmbH
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Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
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Ein erfolgreiches Automobilmarketing beginnt schon bei der Website

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Mit den Experten von CarPR kann ihre Sichtbarkeit signifikant gesteigert werden

Ein erfolgreiches Autohaus Marketing steht auf mehreren Säulen. Eine dieser Säulen ist ein Internet-Auftritt, der die Besucher anspricht und gleichzeitig den Anforderungen der Suchmaschinen, wie zum Beispiel Google, entspricht. CarPR kennt die speziellen Bedürfnisse der Branche genau und weiß, wie die Crawler, die das Internet permanent und automatisch durchforsten, ihre Informationen gewinnen. Dieses Wissen ist für den Erfolg der Internet-Auftritte existentiell, bestimmen die Algorithmen der Crawler der verschiedenen Suchmaschinen schließlich das Ranking und damit die Sichtbarkeit. Wird CarPR mit dem Automobilmarketing beauftragt, so werden zunächst einmal Texte erstellt, die die Grundlagen dieser Sichtbarkeit mithilfe von Seo und der entsprechenden Indexierung schaffen. Damit sind die Möglichkeiten, die das Internet zur Steigerung des unternehmerischen Erfolges bietet, allerdings längst nicht ausgeschöpft. Als weitere Säule des erfolgreichen Autohaus Marketings erstellt CarPR Branchenbucheinträge und Blogbeiträge, die mittels Links zur Webseite des Autohauses und damit zum Erfolg führen.

CarPR: Der erste Presseverteiler für das Automobil Marketing

Als erster Presseverteiler, der auf das Automobil Marketing spezialisiert ist, sorgt CarPR für eine Top-Vernetzung des Autohauses und aller weiteren Unternehmen innerhalb der Automobil-Branche. Neben den Offline-Modifikationen kommt vor allem den regelmäßigen Online-Aktivitäten eine besondere Bedeutung zu. Eine ebenso einfache wie wirkungsvolle Möglichkeit stellen die Online-Pressemitteilungen dar. Werden diese seo-optimierten Pressetexte regelmäßig veröffentlicht, so erzielen sie eine hohe Reichweite. Der Presseverteiler für das Automobil Marketing beschäftigt Spezialisten, die genau wissen, welche Informationen im Automobilmarketing sinnvoll sind und den höchsten Nutzen generieren. Durch das regelmäßige Platzieren punktgenauer PR-Meldungen können auf effektive Weise sowohl Neukontakte als auch bessere Rankings bei Google und Co. gewonnen werden. CarPR holt dank einer professionellen Umsetzung aller Aktivitäten auch bei schmaleren Budgets den maximalen Nutzen für jedes auf dem Kfz-Markt tätige Unternehmen heraus, das effektive Marketing-Maßnahmen ergreifen möchte, um seine Bekanntheit und somit den Erfolg zu steigern.

Kurzzusammenfassung

CarPR ist nicht nur der Presseverteiler für das Automobil Marketing, sondern unterstützt die Autohäuser und in der Automobil-Branche tätigen Unternehmen bei sämtlichen Maßnahmen innerhalb des Automobilmarketings. Im Einzelnen sind dies vor allem der Internet-Auftritt selbst sowie seine permanente Verlinkung mittels Blogbeiträgen, Branchenbucheinträgen und Pressemitteilungen.

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